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MEDIA Call EACEA 05/2018 - Automatische Verleihförderung 2018

08. November 2018


Förderung und Stärkung des Verleihs/Vertriebs europäischer audiovisueller Werke außerhalb ihres Ursprungslandes durch die Vergabe einer Referenzförderung. Unabhängige Verleiher sollen ermutigt werden, in Produktion, Marketing und Promotion nicht-nationaler, europäischer Kinofilme zu investieren.
Die Verleiher erhalten Gelder auf Grundlage ihrer zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2017 verkauften Tickets für Filme, deren erstes Urheberrecht nicht vor 2014 entstanden sein darf. Dieses Geld reinvestieren die Verleiher dann wahlweise in 1. Koproduktionen, 2. Mindestgarantie, 3. Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (P&A).
Die genauen Fristen und Förderzeiträume entnehmen Sie bitte den Richtlinien.

ACHTUNG: Die Richtlinien wurden nachträglich geändert!

  1. Deadline wurde verlängert bis 8. November 2018 - Zeitraum für anrechenbare Kosten: Ab Vertragsunterzeichnung, oder frühestens ab Einreichdatum, AB SOFORT MÖGLICH! (mittels Tickbox in der E-Form auswählen!)
  2. Die Obergrenze für der Ticketverkäufe pro Film (Maximum Threshold/nr of admissions) wurde herabgesetzt (siehe Guidelines Seite 14, deutschsprachige Guidelines Seite 15)
  3. Der Betrag pro verkauftem Ticket, mit dem die Anzahl der Tickets zu multiplizieren ist, um den "potential fund" zu berechnen, wurde erhöht  (siehe Guidelines Seite 14, deutschsprachige Guidelines Seite 15)

Die aktuellen Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der EACEA.

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