EU-Beschluss zum Europäischen Jahr des Kulturerbes 2018 verabschiedet

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 17. Mai 2017 die Durchführung eines Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 beschlossen. Mit dieser Initiative soll das Bewusstsein für den Reichtum des europäischen Kulturerbes gestärkt werden.

Zentrale Inhalte des Europäischen Jahres werden sämtliche Formen und Aspekte des Kulturerbes sein – materiell, immateriell und digital – einschließlich Denkmäler, Stätten, Landschaften, Fertigkeiten, Brauchtum, Formen menschlicher Kreativität, das Filmerbe sowie Sammlungen, die in Museen, Bibliotheken und Archiven erhalten und gepflegt werden.

Auf europäischer Ebene stehen für das Themenjahr Budgetmittel in der Höhe von insgesamt 8 Millionen Euro zur Verfügung. Im Rahmen einer Ausschreibung unter Creative Europe im Herbst 2017 sollen davon mit 5 Millionen Euro Kooperationsprojekte finanziert werden. Zudem wird die Europäische Kommission 10 Projektinitiativen zu verschiedenen Kulturerbethemen starten.

In Österreich wurde im Bundeskanzleramt bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der sowohl die verschiedenen Bundesministerien als auch Vertreter der Bundesländer, des Bundesdenkmalamt, der Zivilgesellschaft, der Museen etc. eingebunden sind. Die geplanten Aktivitäten sollen ab September über eine eigene Website dargestellt werden. Ein Highlight bildet die Schlusskonferenz zum Kulturerbejahr im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft im Dezember 2018 in Wien.

 

Link zum EU-Amtsblatt

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