de_DE

Ausschreibung aus Anlass des Europäischen Kulturerbejahres 2018

22. November 2017


Die Ausschreibung für Projekte aus Anlass des Europäischen Kulturerbejahres 2018 wurde am 18. September 2017 von der EACEA veröffentlicht.
zu den Antragsunterlagen

Einreichfrist: 22. November 2017 um 12:00 Uhr

Der Creative Europe Desk Culture unterstützt Sie gerne bei der Einreichung und bietet Antragsworkshops (PIC-Registrierung, Formulare, Tipps etc.) sowie Antragschecks an.  

 

Welche Art von Projekten wird gefördert?
Die Ausschreibung steht im Kontext des Europäischen Kulturerbejahres 2018. Gefördert werden transnationale Kooperationsprojekte, die Organisationen aus dem Kultur- oder Kreativbereich einbeziehen. Inhaltlich umfasst ist materielles, immaterielles und digitales Kulturerbe, einschließlich Denkmäler, Kulturerbestätten, Landschaften, Fertigkeiten, Praktiken, Wissen und Kreativität sowie Sammlungen öffentlicher oder privater Träger wie Museen, Bibliotheken und Archive und Filmerbe.Unterstützt wird folgender Projekttyp:
  • „Kulturerbeprojekt“: 1 Antragsteller und mind. 2 Partner
 
Was sind die Ziele und Prioritäten?
Ihr Ziel ist es, die Wertschätzung für das kulturelle Erbe als gemeinsame Ressource, das Bewußtsein für die gemeinsame europäische Geschichte und die Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen europäischen Raum zu fördern. Für Projekte werden folgende Ziele gesteckt:
  • Stärkung des Zugehörigkeitssinnes zu einem gemeinsamen europäischen Raum  
  • Förderung des Kulturerbes als Quelle der Inspiration für zeitgenössische Kreation und Innovation sowie Stärkung der Interaktion zwischen dem Kulturerbesektor und anderen Kultur- und Kreativsektoren

Gefördert werden Projekte aus Anlass des Europäischen Kulturerbejahres 2018, die große Sichtbarkeit aufweisen und nachhaltige Wirkung haben.

 

Wer kann beantragen?
Organisationen aus dem Kunst-, Kultur-, und Kreativbereich. Der Projektträger muss zum Zeitpunkt der Einreichfrist bereits seit mind. zwei Jahren als juristische Personen bestehen. Sowohl Projektträger als auch Mitorganisatoren müssen ihren Sitz in teilnahmeberechtigten Ländern haben. Folgende Einrichtungen können nicht Projektträger sein:

- Höhere Bildungseinrichtungen (einschließlich Universitäten) und damit verbundene Stiftungen, Vereine und Organisationen aus dem Forschungsbereich
- Forschungsinstitutionen und/ oder Organisationen, Stiftungen oder Vereine aus dem Forschungsbereich
- Tourismusorganisationen und/oder - vereine
 
Welche Aktivitäten sind nicht förderbar?
- Aktivitäten, die der Forschung oder dem Tourismus in Verbindung mit Kulturerbe gewidmet sind
- Umfragen (zumal aus Anlass des Europäischen Kulturerbejahres eine EU-weite Eurobarometerumfrage gemacht wird)
- Konferenzen, Ausstellungen, Workshops etc. als Kernaktivitäten des Projekts (diese Art von Aktivitäten können zusätzlich stattfinden, insbesondere in Hinblick auf die Kommunikations- und Verbreitungsstrategien des Projekts)
 
Welche Länder können teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind aktuell die 28 EU-Mitgliedsstaaten, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Ukraine, Georgien und die Republik Moldau. Nicht-Mitgliedsländer müssen sog. Memoranda of Understanding mit der Europäischen Kommission unterzeichnen, damit ihre Kulturschaffenden als Antragsteller oder Mitorganisatoren teilnehmen zu können. Diese Abkommen müssen spätestens zum Zeitpunkt der Förderzusage durch die EK und EACEA unter Dach und Fach sein. Ein Überblick über den aktuellen Stand der teilnehmeberechtigten Länder ist der Website der Europäischen Kommission zu entnehmen.
 
Wie lange kann ein Projekt laufen?
Die Laufzeit beträgt die Laufzeit max. 2 Jahre. Beginn der Aktivitäten zwischen Jänner und Dezember 2018.
 
In welcher Höhe können EU-Zuschüsse beantragt werden?
  • „Kulturerbeprojekte“: max. € 200.000, max. 60% der förderbaren Kosten

Gut zu wissen: Projektträger und Partner müssen sich entscheiden, ob sie ein Kooperationsprojekt 2018 oder ein Projekt aus Anlass des Europäischen Kulturerbejahres 2018 einreichen.

 

 

« Zurück