Europäische Kooperationsprojekte

Kooperationsprojekte fördern die europaweite Zusammenarbeit von im Kulturbereich tätigen Organisationen in Form von grenzüberschreitenden Projekten mit europäischem Mehrwert. Dies bedeutet, dass die Projektidee nur in Kooperation mit Partnern in verschiedenen europäischen Ländern sinnvoll umgesetzt werden kann. Der Antragsteller (Projektträger) und alle Partner leisten Beiträge zur Konzeption, Umsetzung und zur Finanzierung. Projekte sollen den Zielen und Prioritäten der Ausschreibung entsprechen, aktuelle Themen und Herausforderungen definieren und ansprechen und einen Beitrag zu deren Veränderung leisten. Gefördert wird kulturelles Programm, nicht aber Investitionen im Kulturbereich.

Für die Kooperationsprojekte sind drei Kategorien vorgesehen:

Kleine Kooperationsprojekte
- mind. 3 Partner
- EU-Zuschuss max. 200.000 Euro
- EU-Förderquote max. 80%
Mittlere Kooperationsprojekte
- mind. 5 Partner,
- EU-Zuschuss max. 1 Million Euro
- EU-Förderquote max. 70%
Große Kooperationsprojekte
- mind. 10 Partner
- EU-Zuschuss max. 2 Millionen Euro
- EU-Förderquote max. 60%

 

Im Rahmen des Calls 2024 wurden "kleine" und "mittlere" Kooperationsprojekte ausgeschrieben.  Die Einreichung von "großen" Kooperationsprojekten soll im Call 2025 wieder möglich sein.

  • Einreichfrist: 23. Jänner 2024
  • Laufzeit: max. 48 Monate
  • Budget 2024: 60 Millionen Euro

 

Am 14. November 2023, 10:00 - 12:30 Uhr findet das Webinar "Kooperationsprojekte beantragen" statt, wo wir mit Ihnen die Antragstellung Schritt für Schritt durchspielen.

Die Ausschreibungen werden am Funding and Tenders Portal ("FTOP") der Europäischen Kommission veröffentlicht. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Registrierung Ihrer Organisation im Funding and Tenders Portal mit einer "PIC - Nummer". Mit dieser kreieren Sie das Antragsformular. Eine Hilfestellung dafür gibt das Webinar "The Funding & Tenders Portal for beginners", bitte entnehmen Sie dieses sowie auch das Manual für das FTOP der Website der EACEA.