Barrierefreiheit

 

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website bmkoes.gv.at.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit bzw Probleme mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Einige Webseiten enthalten Links mit identem Link-Text, die zu unterschiedlichen Zielen führen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) und 2.4.9 (Linkzweck reiner Link) nicht erfüllt. Wir planen, die Link-Texte im Inhalt der betroffenen Webseiten zu überarbeiten.

Die Suchergebnisse werden in derselben Seite, wovon die Suche gestartet wird, dynamisch angezeigt. Damit bleiben beispielsweise der Seitentitel und die Positionsanzeige der Seite unverändert. Folgende Probleme sind bekannt: Der Tastaturfokus liegt nach Absenden der Suche nicht auf dem Bereich mit dem Suchergebnis. Screenreader-Benutzer erhalten keine Information über den geänderten Inhalt der aufgerufenen Webseite. Der Suchergebnisbereich ist per Tastatur nicht einfach direkt erreichbar. Der Sprungmarkenlink zum Inhalt (Accesskey 1) kann beispielsweise nicht genutzt werden (WCAG 2.4.1 Blöcke überspringen). In der Seiten-Navigation zum Blättern zwischen den Suchergebnisseiten sind die Links auf die letzte Seite beziehungsweise auf die erste Seite per Tastatur (Tab-Taste) nicht fokussierbar (WCAG 2.4.1 Tastatur und 2.4.3 Fokus-Reihenfolge). An der Behebung der Probleme wird gearbeitet.

Auf aktuell 26 Webseiten befinden sich Inhalte, bei denen Redakteure HTML Elemente verwendet haben, um den Inhalt zu formatieren. Damit ist WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 nicht erfüllt (Info und Beziehungen). Wir planen die betroffnen Seiten zu überarbeiten.

Auf aktuell 9 Webseiten befinden sich Überschriften, in denen Redakteure vergessen haben den zugehörigen Text einzutragen. Damit sind die WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1(Info und Beziehungen)  sowie 2.4.10 (Abschnittsüberschriften) nicht erfüllt. Wir planen die betroffenen Seiten zu überarbeiten.

Auf aktuell 3 Webseiten befinden sich Hyper-Links zu Zielen, welche durch unsere Redakteure eingegeben wurden, die nicht vorhanden Sind. Damit ist WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 (Info und Beziehungen) nicht erfüllt. Wir planen die betroffenen Links zu überarbeiten und durch eine korrekte Link-Setzung zu ersetzen.

Auf aktuell 2 Webseiten wurden von Redakteuren Bilder mit leerem Alt-Text eingefügt. Damit ist WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen die betroffenen Seiten zu überarbeiten.

Auf aktuell 2 Webseiten befinden sich Bild-Links, bei denen kein Alt-Text vom Redakteur eingetragen wurde. Somit entsprechen diese  nicht dem WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck im Kontext). Wir planen diese Inhalte zu überarbeiten.

Auf aktuell 2 Webseiten befinden sich ungültige Ungültige WAI-ARIA-Rollen, -Stati oder -Eigenschaften. Somit entsprechen diese nicht dem WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert). Wir planen diese Inhalte zu überarbeiten.

Auf aktuell 19 Webseiten kommt es mit Struktur-Überschriften in der Gliederung zu strukturellen Verstößen. Somit entsprechen diese nicht den WCAG-Erfolgskriterium 2.4.10 (Abschnittsüberschriften). Wir planen diese zu überarbeiten.

Aktuell setzen wir auf der Website auf eine Symbol-Schrift-Bibliothek die einen Markup verwendet, der nicht dem WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 (Info und Beziehungen) als Warnung unterliegt. Wir planen, im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen, die Anforderungen zu berücksichtigen.

Aktuell gibt es bei der Implementierung zum Teil überflüssige WAI-ARIA Attribute. Somit entsprechen diese Bereiche nicht dem WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert). Weiter wurde festgestellt, dass WAI-Rollen teilweise falsch durch das eingesetzte System vergeben werden. Somit entsprechen diese Bereiche ebenso nicht dem WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle Wert). Wir planen diese Bereich zu überarbeiten.

Auf aktuell 17 Webseiten fehlen die Top-Überschriften, welche von unseren Redakteuren nicht eingetragen wurden. Somit entsprechen diese Seiten nicht dem WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 (Info und Beziehungen) und 2.4.10 (Abschnittsüberschriften) . Wir planen diese Inhalte zu überarbeiten.

Im Seitenlayout werden Landmarks manchmal nicht korrekt zugeordnet. Somit entsprechen diese Landmarks nicht den WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen). Wir planen diese Landmark Implementierung zu überarbeiten.

Auf aktuell 123 Webseiten haben Redakteure Bilder zu dekorativen Zwecken eingesetzt und dabei das WCAG Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt) verletzt. Wir planen diese Seiten zu überarbeiten.

Auf aktuell 3 Webseiten gibt es Tabellen, welche keine klar definierte Tabellenüberschrift haben. Somit entsprechen diese Bereiche nicht dem WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 (Info und Beziehungen). Wir planen diese Inhalte zu überarbeiten.

Die Farbkontraste der Layout-Farben des Designs entsprechen nicht vollständig den Anforderungen (WCAG 1.4.3. Kontrast Minimum, sowie WCAG 1.4.6 Kontrast Maximum).

Auf aktuelln 72 Webseiten wurde die korrekte Gliederung von Überschriften durch die eingebenden Redakteure nicht eingehalten. Somit erfüllen diese Seiten nicht die WCAG-Erfolgskriterien 2.4.10 (Abschnittsüberschriften).

Für Screenreader-Benutzer sind weiters die folgenden Probleme bekannt: Das "Untermenü" ist über den Sprungmarkenlink "Zum Untermenü" direkt erreichbar, der Bereich selbst ist irrtümlich als "Unternavigation" beschriftet. Jeder Link-Text im Untermenü wird aktuell doppelt vorgelesen. Die Behebung des Problems ist bereits in Arbeit.

Die Sprungmarken-Links zu den Seitenbereichen "Inhalt", "Hauptmenü", "Untermenü" und "Suche" sind im älteren Browser Internet Explorer 11 (IE 11) nicht vollständig nutzbar. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.1 (Blöcke umgehen) bei Verwendung des IE 11 nicht erfüllt. Die Behebung des Problems ist beauftragt.

 

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Einige ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Für  PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind, wie beispielsweise Antragsformulare, planen wir, diese Dokumente auszutauschen. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus, beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des BMKÖS liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am Jänner 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2019. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an elisabeth.pacher@bmkoes.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website creativeeurope.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

 

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Das Web-Team des BMKÖS ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht und orientiert sich dabei seit dem Jahr 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0. Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist für 2020 geplant.