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MEDIA Call EACEA 22/2019 - Automatische Verleihförderung für Verleiher und Weltvertriebe 2020 - Einreichtermin - für Verleiher

08. September 2020


Der Call für die automatische Verleihförderung 2020 für Verleiher und Weltvertriebe (Distribution and Sales Agents Automatic Support) wurde veröffentlicht.

Auf der Website finden Sie einen allgemeinen Teil (Part A - General Information), der für alle Calls gilt, sowie die spezifischen Informationen für  den Förderbereich Automatische Verleihförderung 2020 (Part B - Specific Information).

Der Einreichtermin am 8. September 2020 richtet sich an Verleiher.

ACHTUNG: Die Auszahlungsmodalitäten wurden angepasst, um Cashflow Schwierigkeiten entgegenzuwirken. Der Prozentsatz der ersten beiden Raten (pre-financing payments) wurde von 60% auf 80% des Gesamtförderbetrags erhöht. Bei Vertragsunterzeichnung (April-Juni 2021(!) kann die erste Rate von 60% der Gesamtförderung (maximum grant amount) abgerufen werden. Die zweite Rate von 20% der Gesamtförderung wird nach Bestätigung des Progress Reports ausbezahlt.

Bitte zu beachten, dass der Förderzeitraum (period of eligiblity of costs) in diesem Call 18 Monate (statt wie bisher 24 Monate) beträgt!
 

Update 24. Juli 2020: Weitere Erleichterungsmaßnahme - Erhöhung der Beträge pro Ticket für die Berechnung der Generierungssumme

Action 1 - Support to Distributors:

Für Verleih in Österreich gelten folgende Beträge pro Ticket zur Berechnung der Generierungssumme:

Für Filme aus Großbritannien und Frankreich: 0,75 EUR (statt wie bisher 0,50,-)

Für Filme aus Deutschland, Spanien, Italien: 0,98  EUR (statt wie bisher 0,65,-)

Für Filme aus allen anderen MEDIA Ländern: 1,35 EUR (statt wie bisher 0,90,-)

Wir empfehlen dringend eine Neuberechnung Ihrer Generierungssumme! Wenn Sie nach der neuen Berechnungsmethode die erforderliche Mindestschwelle (Minimum Threshold) von 15.000,- EUR erreichen, können Sie bis zum 8.9. Ihren Förderantrag stellen.

Sollten Sie Ihren Antrag schon gestellt haben, müssten Sie von der EACEA informiert worden sein und können einen neuen korrigierten Antrag stellen. Rückfragen richten Sie bitte an: EACEA-DISTRIBUTION-AUTOMATIC@ec.europa.eu

Achtung! Die anderen Berechnungsparameter bleiben gleich: Gezählt werden dürfen nur Filme mit mind. 200 und max. 100.000 Besuchen (eligible admissions) im Jahr 2019.

Alle anderen Förder-Kriterien bleiben gleich.

Erinnerung! Die angegebenen Besucherzahlen 2019 müssen von österreichischer Seite offiziell bestätigt werden! Diese unterschriebene Bestätigung muss dem Antrag beigelegt werden! Bitte senden Sie die vorgesehene Excel-Tabelle ASAP ausgefüllt an Dr. Werner Müller, FAMA: mueller@fama.or.at

Alle Details zur Berechnung finden Sie im Corrigendum und in den aktualisierten Guidelines (Part B, 9. Award Criteria):
Corridgendum

Guidelines, Part B

Alle Unterlagen zum Call

Notiz zu Filmen aus Großbritannien: Besucherzahlen 2019 von Filmen aus Großbritannien können mitberechnet werden! Britische Filme können in diesem Call auch für Reinvestment herangezogen werden.

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