European Film Distribution

Ziele der Förderung

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Sichtbarkeit von Europäischen Filmen außerhalb des Ursprungslandes. Unterstützung des Verleihs und der Finanzierung von nicht-nationalen Kinofilmen.

Projekte

Verleiher*innen können für die von ihnen mit nicht-nationalen Europäischen Filmen in den Jahren 2020 und 2021 im Kino erreichten Zuschauer*innenzahlen Referenzmittel generieren und diese im zweiten Schritt in neue nicht-nationale Europäische Kinofilme reinvestieren. Die Reinvestition ist möglich in Koproduktionen, Ankäufe mit Minimumgarantie oder P&A Kosten.

Kinofilme, mit denen Mittel generiert werden können, müssen mindesten 60 Minuten lang sein und dürfen nicht vor 2015 hergestellt worden sein. Alternativer Content ist ausgeschlossen. Sie müssen majoritär von europäischen Produzenten finanziert sein und unter maßgeblicher Beteiligung von europäischen Kreativen hergestellt worden sein.  

Antragsteller*innen  

Verleihunternehmen mit Sitz in einem MEDIA-Mitgliedsland, die majoritär im Besitz von Staatsbürgern*innen dieser Länder sind.

Fördersummen

Für die zertifizierten Kinobesucher*innen nicht-nationaler Filme in den Jahren 2020 und 2021 erhalten die deutsche Antragsteller*innen pro verkauftem Ticket folgende Summen:
1,10 Euro für französische Filme
1,20 Euro für spanische und italienische Filme
2,20 Euro für Filme aus anderen MEDIA-Mitgliedsländern

  • Es können pro Film nur Besucher*innenzahlen angerechnet werden, die in einem Kalenderjahr über 200 bis maximal 300.000 liegen.
  • Zusätzlich erhalten Antragsteller*innen einen Bonus auf die von ihnen für die Jahre 2018 und 2019 zur automatischen Verleihförderung gemeldeten Besucher*innenzahlen.
  • Förderfähig sind Anträge nur, wenn der deutsche Verleiher insgesamt mindestens 30.000 Euro Referenzmittel erzielt.
  • Die Gelder können in den kommenden zwei Jahren in bis zu zwölf Filme reinvestiert werden, die noch nicht feststehen müssen.
  • Der Antrag muss einen Reinvestitionsplan enthalten, der die geplante Anzahl der Filme sowie die geplante Reinvestitionsarten angegeben muss. Mindestens 25 Prozent müssen in P&A Kosten investiert werden.
  • Die Förderung deckt bis zu 60 Prozent der Kosten der geplanten Reinvestition ab.
  • Antragsteller*innen müssen ihre Besucher*innenzahlen Vorlage zertifizieren lassen.

Zur weiteren Information: Info-Session der Agentur EACEA zum Aufruf und der Beantragung
FAQ Sektion unten auf der Call-Seite

« Zurück