European Film Distribution

Ziele der Förderung

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Sichtbarkeit von Europäischen Filmen außerhalb des Ursprungslandes. Unterstützung des Verleihs und der Finanzierung von nicht-nationalen Kinofilmen.

Projekte

Verleiher*innen können für die von ihnen mit nicht-nationalen Europäischen Filmen im Jahr 2024 im Kino erreichten Zuschauer*innenzahlen Referenzmittel generieren und diese im zweiten Schritt in neue nicht-nationale Europäische Kinofilme reinvestieren. Die Reinvestition ist möglich in Koproduktionen, Ankäufe mit Minimumgarantie oder P&A Kosten.

Kinofilme, mit denen Mittel generiert werden können, müssen mindesten 60 Minuten lang sein und dürfen nicht vor 2021 hergestellt worden sein. Alternativer Content ist ausgeschlossen. Sie müssen majoritär von europäischen Produzenten finanziert sein und unter maßgeblicher Beteiligung von europäischen Kreativen hergestellt worden sein.  

Antragsteller*innen  

Verleihunternehmen mit Sitz in einem MEDIA-Mitgliedsland, die majoritär im Besitz von Staatsbürger:innen dieser Länder sind.

Fördersummen

Die zertifizierten Kinobesucher:innen nicht-nationaler Filme in 2024 werden je nach Herkunftsland berechnet:
1,1 Euro für französische Filme
1,3 Euro für spanische und italienische Filme
2,3 Euro für Filme aus anderen MEDIA-Mitgliedsländern

  • Es können pro Film nur Besucher*innenzahlen angerechnet werden, die in einem Kalenderjahr über 200 bis maximal 300.000 liegen.
  • Die Gelder können in den kommenden zwei Jahren in bis zu zwölf Filme reinvestiert werden, die noch nicht feststehen müssen.
  • Der Antrag muss einen Reinvestitionsplan enthalten, der die geplante Anzahl der Filme sowie die geplante Reinvestitionsarten angegeben muss. Mindestens 30 % müssen in P&A Kosten investiert werden.
  • Die Förderung deckt bis zu 70 % der Kosten der geplanten Reinvestition ab.
  • Antragsteller:innen müssen ihre Besucher:innenzahlen Vorlage zertifizieren lassen.

Die EACEA bietet ein Webinar am Dienstag, 11. März 2025, 15:00 - 16:30 Uhr an: Info-Session der Agentur EACEA zum Aufruf und der Beantragung

Die Aufzeichnung und die Powerpoints gibt es im Anschluss hier: https://www.eacea.ec.europa.eu

FAQ Sektion unten auf der Call - Seite

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