European Co-Development

Ziele der Förderung:

  • Stärkung von europäischen Koproduktionen
  • Verbesserung der Qualität und des Marktpotentials europäischer Projekte

Projekte:

  • Animations-, Dokumentar- oder Spielfilme und Serien sowie narrative VR-Projekte für eine kommerzielle Auswertung im Kino, im TV oder online
  • ein Projekt, das von mindestens zwei Firmen aus mindestens zwei MEDIA-Ländern entwickelt wird (Co-Development Agreement muss vorliegen)
  • ein Projekt mit hohem internationalem Auswertungspotential
  • erster Drehtag frühestens 10 Monate nach Einreichfrist

Antragsfähig sind:

  • Teams aus mindestens zwei Produktionsfirmen aus mindestens zwei MEDIA-Ländern
  • die koordinierende Firma muss eine aktuelle Auswertung („recent experience“) nachweisen: ein Werk mit kommerzieller Auswertung in drei Ländern außerhalb des Ursprungslandes, das zwischen dem 1.1.2017 und dem Einreichtermin produziert wurde
  • einer der Partner hat die Mehrheit der Rechte an dem Projekt (es muss nicht der Hauptantragstellende sein)
  • die Partner brauchen ein unterschriebenes "Co-Development Agreement"

Fördersummen:

  • max. 60.000 Euro pro Partner
  • max. 70% der förderfähigen Kosten
  • bei Serien mit einem Produktionsbudget über 20 Millionen Euro max. 100.000 Euro pro Partner

Auswahlverfahren:

  • max. 100 Punkte / Mindestschwelle bei 70 Punkten
  • 40 Punkte für die Zusammenarbeit, Internationalität (Relevance)
  • 20 Punkte für das Auswertungspotential ("reach Audience")
  • 15 Punkte für die Vertriebs- und Marketingstrategie (Dissemination)
  • 25 Punkte für Project Management, Entwicklungs- & Finanzierungsstrategie

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