European Slate-Development
Förderung für ProduzentInnen zur Entwicklung von 3-5 Projekten.
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Marktposition und Produktionskapazität; Förderung internationaler Koproduktionen; Förderung neuer Talente (Regie) durch Kurzfilmförderung
Projekte:
- Animations-, Dokumentar- oder Spielfilme und Serien, sowie narrative VR Projekte
- 3 bis 5 Projekte
- Fakultativer Kurzfilm (Entwicklungs- oder Produktionsförderung)
- Erster Drehtag frühestens 10 Monate nach Einreichfrist
- Längen: 60 Minuten für Kinoprojekte, 90 Minuten Fiktion/24 Minuten Animation/50 Minuten Dokumentarfilm für TV-Projekte, VR Projekte keine Mindestlänge, Short Film maximal 20 Minuten.
Antragsteller:innen:
- Etablierte, unabhängige Produktionsfirmen
- Voraussetzung „recent experience“: 2 Werke, jeweils mindestens 24 Minuten Länge (außer VR), die seit 2018 produziert und kommerziell ausgewertet wurden im Kino, im TV, online in 3 Ländern außerhalb des Ursprungslandes
- Antragstellende Firma hat Mehrheit der Rechte an den Projekten
Fördersummen:
Insgesamt kann ein Antrag mit einem Betrag zwischen 90.000 und 510.000 Euro gefördert werden, je nach Kombination der Projekte. Es handelt sich pro Projekt um Pauschalsummen.
- Animationsfilm: 55.000 Euro
- Animationsserie: 60.000 Euro
- Dokumentarfilm: 30.000 Euro
- Dokumentar-Serie: 35.000 Euro
- Spielfilm mit einem Budget bis 5 Millionen: 45.000 Euro
- Spielfilm mit einem Budget über 5 Millionen: 60.000 Euro
- Fiktionale Serie mit einem Budget bis 5 Millionen: 55.000 Euro
- Fiktionale Serie mit einem Budget bis 20 Millionen: 75.000 Euro
- Fiktionale Serie mit einem Budget über 20 Millionen: 100.000 Euro
- Kurzfilm: 10.000 Euro