European Slate-Development

Förderung für ProduzentInnen zur Entwicklung von 3-5 Projekten.

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Marktposition und Produktionskapazität; Förderung internationaler Koproduktionen; Förderung neuer Talente (Regie) durch Kurzfilmförderung

Projekte:  

  • Animations-, Dokumentar- oder Spielfilme und Serien, sowie narrative VR Projekte  
  • 3 bis 5 Projekte  
  • Fakultativer Kurzfilm (Entwicklungs- oder Produktionsförderung)  
  • Erster Drehtag frühestens 10 Monate nach Einreichfrist  
  • Längen: 60 Minuten für Kinoprojekte, 90 Minuten Fiktion/24 Minuten Animation/50 Minuten Dokumentarfilm für TV-Projekte, VR Projekte keine Mindestlänge

Antragsteller:innen:  

  • Etablierte, unabhängige Produktionsfirmen  
  • Voraussetzung „recent experience“: 2 Werke, jeweils mindestens 24 Minuten Länge (außer VR), die nach dem 1. Januar 2017 produziert und kommerziell ausgewertet wurden im Kino, im TV, online in 3 Ländern außerhalb des Ursprungslandes
  • Antragstellende Firma hat Mehrheit der Rechte an den Projekten  

Fördersummen:
Insgesamt kann ein Antrag mit einem Betrag zwischen 90.000 und 510.000 Euro gefördert werden, je nach Kombination der Projekte. Es handelt sich pro Projekt um Pauschalsummen.  

  • Animationsfilm: 55.000 Euro
  • Animationsserie: 60.000 Euro
  • Dokumentarfilm: 30.000 Euro
  • Dokumentar-Serie: 35.000 Euro
  • Spielfilm mit einem Budget bis 5 Millionen: 45.000 Euro
  • Spielfilm mit einem Budget über 5 Millionen: 60.000 Euro  
  • Fiktionale Serie mit einem Budget bis 5 Millionen: 55.000 Euro
  • Fiktionale Serie mit einem Budget bis 20 Millionen: 75.000 Euro
  • Fiktionale Serie mit einem Budget über 20 Millionen: 100.000 Euro
  • Kurzfilm: 10.000 Euro

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