MEDIA-Beneficiaries und COVID-19

Bild: © CDC

Im Zusammenhang mit den von den zuständigen nationalen Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) wurde die EACEA (Education, Audiovisual and Culture Executive Agency) zu den möglichen Auswirkungen solcher Maßnahmen auf EU-finanzierte Projekte konsultiert.

Die EACEA erinnert daran, dass an Creative Europe teilnehmende Organisationen sich an die formelle und offiziellen Verordnungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden vor Ort halten sollen. Einzelne Teilnehmer*innen, die sich bereits in den betroffenen Gebieten befinden oder in den kommenden Wochen dorthin oder aus den betroffenen Gebieten reisen wollen, sollten von den Organisationen kontaktiert und darauf hingewiesen werden.

So weit wie möglich soll die normale Durchführung der geplanten Maßnahmen ermöglicht werden, allerdings liegt die Verantwortung bei den teilnehmenden Organisationen und Individuen, ob und wie sie eine angemessene Vorgehensweise angesichts der von den zuständigen Behörden beschlossenen Maßnahmen finden. Teilnehmer*innen sind angehalten, ihre jeweiligen Botschaften und Konsulate in dem Land ihres Aufenthalts aufzusuchen, um Unterstützung anzufordern.

Ebenfalls erinnert die EACEA daran, dass alle Verträge eine "Force Majeure"-Klausel beinhalten, die auf Mobilitätsbeschränkungen als direkte Folge der von der von den zuständigen nationalen Behörden getroffene Maßnahmen angewandt werden kann. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Vorliegen eines "Force Majeure" von Fall zu Fall einzeln analysiert wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission.

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