EU-Kulturpolitik

1993 wurde mit dem Kulturartikel im EU-Vertrag von Maastricht die Rechtsgrundlage für das kulturpolitische Engagement der EU geschaffen.

Zu den wichtigsten Initiativen zählen die EU-Kulturförderung im Rahmen des Creative Europe Programms, Europäische Kulturhauptstädte und der mehrjährige EU-Arbeitsplan für Kultur.

Die Zuständigkeit liegt bei der Abteilung für europäische und internationale Kulturpolitik im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

© Rat der Europäischen Union
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Aktuelles von den EU-Expert:innengruppen

Thematische EU-Expert:innengruppen werden seit 2008 im Rahmen des EU-Arbeitsplans für Kultur eingesetzt. Ziel ist der Austausch von Good Practice und die Ausarbeitung von gemeinsamen Empfehlungen für Politik und Praxis.

Im Juli 2023 hat die EU-Expert:innengruppe ihre Empfehlungen zu Arbeitsbedingungen im Kunst- und Kulturbereich vorgelegt.

Neue EU-Expert:innengruppen starten zu folgenden Themen: internationale Kulturbeziehungen der EU (ab Juni 2023), Bibliotheken (ab Februar 2024), Kultur und Gesundheit (ab Februar 2024) sowie zum Grünen Wandel im Kulturbereich (ab März 2024).