EU-Kulturpolitik

1993 wurde mit dem Kulturartikel im EU-Vertrag von Maastricht die Rechtsgrundlage für das kulturpolitische Engagement der EU geschaffen.

Zu den wichtigsten Initiativen zählen die EU-Kulturförderung im Rahmen des Creative Europe Programms, Europäische Kulturhauptstädte und der mehrjährige EU-Arbeitsplan für Kultur.

Die Zuständigkeit liegt bei der Abteilung für europäische und internationale Kulturpolitik im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

© Rat der Europäischen Union
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Aktuelles von den EU-Expert:innengruppen

Thematische EU-Expert:innengruppen werden seit 2008 im Rahmen des EU-Arbeitsplans für Kultur eingesetzt. Ziel ist der Austausch von Good Practice und die Ausarbeitung von gemeinsamen Empfehlungen für Politik, Verwaltung und Praxis.

Derzeit arbeiten vier EU-Expert:innengruppen zu folgenden Themen: internationale Kulturbeziehungen der EU (seit Juni 2023), Bibliotheken (seit Februar 2024), Kultur und Gesundheit (seit Februar 2024) sowie zum Grünen Wandel im Kulturbereich (seit April 2024). Die Berichte und Empfehlungen werden an dieser Stelle veröffentlicht!