EU-Kulturpolitik

1993 wurde mit dem Kulturartikel im EU-Vertrag von Maastricht die Rechtsgrundlage für das kulturpolitische Engagement der EU geschaffen.

Zu den wichtigsten Initiativen zählen die EU-Kulturförderung im Rahmen des Creative Europe Programms, Europäische Kulturhauptstädte und der mehrjährige EU-Arbeitsplan für Kultur.

Die Zuständigkeit liegt bei der Abteilung für europäische und internationale Kulturpolitik im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

EU-Kulturministerrat am 16. Mai 2023 © Rat der Europäischen Union
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Aktuelles von den EU-Expert:innengruppen

Thematische EU-Expert:innengruppen werden seit 2008 im Rahmen des EU-Arbeitsplans für Kultur eingesetzt. Ziel ist der Austausch von Good Practice und die Ausarbeitung von gemeinsamen Empfehlungen für Politik und Praxis.

Im Juni 2023 wurde eine neue EU-Expert:innengruppe zu internationalen Kulturbeziehungen der EU eingerichtet.

Im Juli 2023 hat die EU-Expert:innengruppe ihre Empfehlungen zu Arbeitsbedingungen im Kunst- und Kulturbereich vorgelegt.