EU-Kulturpolitik

1993 wurde mit dem Kulturartikel im EU-Vertrag von Maastricht die Rechtsgrundlage für das kulturpolitische Engagement der EU geschaffen.

Zu den wichtigsten Initiativen zählen die EU-Kulturförderung im Rahmen des Creative Europe Programms, Europäische Kulturhauptstädte und der mehrjährige EU-Arbeitsplan für Kultur.

Die Zuständigkeit liegt bei der Abteilung für europäische und internationale Kulturpolitik im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

Veranstaltungen

Aktuell keine vorhanden.

Rückblick

Aktuelles von den EU-Expert:innengruppen

Thematische EU-Expert:innengruppen werden seit 2008 im Rahmen des EU-Arbeitsplans für Kultur eingesetzt. Ziel ist der Austausch von Good Practice und die Ausarbeitung von gemeinsamen Empfehlungen für Politik und Praxis.

Im Juli 2023 hat die EU-Expert:innengruppe ihre Empfehlungen zu Arbeitsbedingungen im Kunst- und Kulturbereich vorgelegt.

Neue EU-Expert:innengruppen starten zu folgenden Themen: internationale Kulturbeziehungen der EU (ab Juni 2023), Bibliotheken (ab Februar 2024), Kultur und Gesundheit (ab Februar 2024) sowie zum Grünen Wandel im Kulturbereich (Frühjahr 2024).