EU-Kulturpolitik

1993 wurde mit dem Kulturartikel im EU-Vertrag von Maastricht die Rechtsgrundlage für das kulturpolitische Engagement der EU geschaffen.

Zu den wichtigsten Initiativen zählen das Creative Europe Programm, Europäische Kulturhauptstädte und der mehrjährige EU-Arbeitsplan für Kultur.

Die Zuständigkeit liegt bei der Abteilung für europäische und internationale Kulturpolitik im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport.

© Rat der Europäischen Union
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Veranstaltungen

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Rückblick

Aktuelles von den EU-Expert:innengruppen

Thematische EU-Expert:innengruppen werden seit 2008 im Rahmen des EU-Arbeitsplans für Kultur eingesetzt. Ziel ist der Austausch von Good Practice und die Ausarbeitung von gemeinsamen Empfehlungen für Politik, Verwaltung und Praxis.

2025 wurden Berichte von zwei EU-Expert:innengruppen veröffentlicht: "Creative shifts: empowering culture for sustainable living” und "Culture and Health: Time to act”. Demnächst sollen die Berichte zu Bibliotheken als Dritte Orte und internationalen Kulturbeziehungen der EU publiziert werden.