de_DE

Ausschreibung: Vorauswahl Europäisches Kulturerbe-Siegel

31. Dezember 2014


Vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2014 können sich Kulturerbe-Stätten in Österreich im Rahmen der nationalen Vorauswahl des Bundeskanzleramtes für das "Europäische Kulturerbe-Siegel" bewerben.

Die Bewerbungen werden von einer nationalen Expertenjury bewertet, auf Basis ihrer Empfehlungen wird Bundesminister Dr. Josef Ostermayer im Frühjahr 2015 maximal zwei Stätten gegenüber der Europäischen Kommission nominieren. Die Endauswahl trifft dann eine EU-Jury, die formale Ernennung erfolgt 2016 durch die Europäische Kommission.

Das wesentliche Kriteriumist die Europäische Dimension der Stätte und deren Rolle in der Geschichte und Kultur Europas, beim Aufbau der EU sowie ihre Verbindung zu maßgeblichen europäischen Ereignissen, Persönlichkeiten oder Bewegungen. Es muss ein konkretes Projekt durchgeführt und ein umfassendes Arbeitsprogramm vorgelegt werden. Augenmerk ist auf Vermittlungsaktivitäten, Mehrsprachigkeit, Besucherinfrastruktur, Management, Kommunikationsstrategie etc. zu legen.

Wer kann sich bewerben? Für die Bewerbung zugelassen sind einzelne Stätten sowie thematisch miteinander verbundene Stätten (auch länderübergreifend). Die Ausschreibung richtet sich an öffentlich zugängliche, mittlere bis große Institutionen mit fundierten personellen und budgetären Kapazitäten sowie einer funktionierenden Infrastruktur.

Wo kann man sich bewerben? Weitere Informationen und Ausschreibungsunterlagen sind auf der Website des Bundeskanzleramtes erhältlich.

Einreichfrist: 31. Dezember 2014

« Zurück