Europäisches Kulturerbe Siegel

Denkmal Hofburg Wien
© Hofburg Wien

Die Europäische Union zeichnet seit 2013 Stätten aus, die eine Symbolkraft für die gemeinsame Geschichte, Einigung und Identität Europas haben. Dazu zählen Denkmäler, Gedenkstätten, archäologische und industrielle Stätten, Kulturlandschaften, Kulturgüter oder immaterielles Kulturerbe. Das Siegel rückt europäische Errungenschaften und Werte wie Frieden, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität in den Fokus und schlägt von historischen Ereignissen eine Brücke in die Gegenwart.

Im April 2024 wurde das Siegel an sieben weitere Stätten verliehen, damit sind 67 Stätten EU-weit ausgezeichnet. Zu den jüngsten Zugängen zählen die Zisterziensischen Kulturlandschaften, an denen Österreich mit dem Stift Rein bei Graz und der Abtei Zwettl in Niederösterreich beteiligt ist.

Weitere Stätten des Europäischen Kulturerbe-Siegels in Österreich sind Carnuntum (2014), die Hofburg Wien (2016) und die Werkbundsiedlungen (2020).

 

Bewerbung und Auswahl

Das Europäische Kulturerbe-Siegel wird in folgenden Kategorien verliehen:

  • einzelne Stätte
  • nationale, thematische Stätte: Zusammenschluss mehrerer Stätten in Österreich, die auf das gleiche Thema fokussieren und sich gemeinsam bewerben.
  • länderübergreifende Stätte: Zusammenschluss mehrerer Stätten in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten, die auf das gleiche Thema fokussieren und sich gemeinsam bewerben oder eine einzelne Stätte, die sich auf das Gebiet zweier EU-Mitgliedstaaten erstreckt.

Der Auswahlprozess ist zweistufig:

  1. Nationale Vorauswahl:
    Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport führt die nationalen Ausschreibungen durch. Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich Mitte 2024 bekanntgegeben. Die Bewerbungsfrist und die erforderlichen Antragsunterlagen werden an dieser Stelle rechtzeitig veröffentlicht.
  2. Auswahl auf EU-Ebene:
    Die von den EU-Mitgliedstaaten übermittelten Bewerbungen werden durch eine EU-Jury begutachtet, die eine Empfehlung zur Auszeichnung von Stätten abgibt.

 

Auswahlkriterien

© Carnuntum
© Carnuntum

Die Auswahlkriterien sind im EU-Beschluss 1194/2011/EU geregelt und in den Leitlinien für Bewerberstätten näher erläutert. Als wichtigster Leitsatz gilt: die Stätte muss von europäischer Bedeutung sein und das eingereichte Projekt soll sich an ein europäisches Publikum richten.

Europäische Dimension der Stätte:

  • Bedeutung der Stätte für die Geschichte Europas oder beim Aufbau der EU sowie ihre Verbindung zu maßgeblichen europäischen Ereignissen, Persönlichkeiten oder Bewegungen
  • Bedeutung der Stätte für die Entwicklung gemeinsamer, europäischer Werte

Durchführung eines Projekts:

  • Aktivitäten für ein Europäisches Publikum
  • Fokus auf junge Menschen

Verwaltung der Stätte:

  • Solides Management und Strukturen
  • Gute Besucherinfrastruktur und mehrsprachige Informationen
  • Kommunikations- und Tourismusstrategie
  • Vernetzung mit anderen Stätten

 

Ausgezeichnete Stätten

Insgesamt tragen 67 Stätten das Europäische Kulturerbe-Siegel, wie beispielsweise die Danziger Schiffswerft (2015), der Friedenspalast in Den Hague (2014) und Münster und Osnabrück – Stätten des Westfälischen Friedens (2015).

In Österreich gibt es bislang vier ausgezeichnete Institutionen:

Die Bewertung der EU-ExpertInnen-Jury kann in deren Berichten nachgelesen werden: