Europäisches Kulturerbe Siegel

Denkmal Hofburg Wien
© Hofburg Wien

Die Europäische Union zeichnet seit 2013 Stätten aus, die eine Symbolkraft für die gemeinsame Geschichte, Einigung und Identität Europas haben. Dazu zählen Denkmäler, Gedenkstätten, archäologische und industrielle Stätten, Kulturlandschaften, Kulturgüter oder immaterielles Kulturerbe. Das Siegel rückt europäische Errungenschaften und Werte wie Frieden, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität in den Fokus und schlägt von historischen Ereignissen eine Brücke in die Gegenwart.

Im April 2024 wurde das Siegel an sieben weitere Stätten verliehen, damit sind 67 Stätten EU-weit ausgezeichnet. Zu den jüngsten Zugängen zählen die Zisterziensischen Kulturlandschaften, an denen Österreich mit dem Stift Rein bei Graz und der Abtei Zwettl in Niederösterreich beteiligt ist.

Weitere Stätten des Europäischen Kulturerbe-Siegels in Österreich sind Carnuntum (2014), die Hofburg Wien (2016) und die Werkbundsiedlungen (2020).

 

Auswahlrunde 2024/25: Bewerbung jetzt möglich

Kulturerbe-Stätten in Österreich sind ab sofort herzlich eingeladen, sich zu bewerben. Das Europäische Kulturerbe-Siegel wird in folgende Kategorien verliehen:

  • einzelne Stätte
  • nationale, thematische Stätte
    Zusammenschluss mehrerer Stätten in Österreich, die auf das gleiche Thema fokussieren und sich gemeinsam bewerben
  • länderübergreifende Stätte
    Zusammenschluss mehrerer Stätten in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten, die auf das gleiche Thema fokussieren und sich gemeinsam bewerben oder eine einzelne Stätte, die sich auf das Gebiet zweier EU-Mitgliedstaaten erstreckt.

Nationale Vorauswahl:

1. Interessierte Bewerberstätte reichen ein Kurzkonzept ihrer Bewerbung ein. Einreichfrist für das Kurzkonzept ist der 1. September 2024.

2. Die eingereichten Konzepte werden von unabhängigen Expert:innen begutachtet. Ausgewählte Stätten werden eingeladen, ihre Konzepte zu einer kompletten Bewerbung auf Basis des von der Europäischen Kommission vorgegebenen Antragsformulars auszuarbeiten (Frist 31.12.2024).

3. Die kompletten Bewerbungen werden wieder von der unabhängigen Expert:innenjury beurteilt. Ihre Empfehlungen werden dem:der politischen Entscheidungsträger:in zur Entscheidung vorgelegt. Die Nominierung von max. zwei Stätten gegenüber der Europäischen Kommission erfolgt zum 1. März 2025.

Europäische Auswahl:

4. Alle nationalen Nominierungen werden durch eine EU-Jury bewertet. Die Entscheidung der EU-Jury, bei der max. eine Stätte pro Mitgliedstaat zur Auszeichnung empfohlen werden kann, soll Ende 2025 bekannt gegeben werden.

5. Die Verleihungszeremonie in Brüssel findet im Frühjahr 2026 statt.

Unterlagen und Formulare:

Einreichung:

  • Bewerbungsfrist für das Kurzkonzept ist der 1. September 2024.
  • Das ausgefüllte Bewerbungsformular ist der Abteilung IV/A/10 an international-kultur@bmkoes.gv.at zu übermitteln.

 

 

Auswahlkriterien

© Carnuntum
© Carnuntum

Als wichtigster Leitsatz gilt: die Stätte muss von europäischer Bedeutung sein und das eingereichte Projekt soll sich an ein europäisches Publikum richten.

Die Auswahlkriterien sind im EU-Beschluss 1194/2011/EU geregelt und in den Leitlinien für Bewerberstätten näher erläutert.

Tipp: Die früheren Berichte der EU-Jury werden zur Lektüre empfohlen, da sie viele Hinweise für eine erfolgreiche Bewerbung erhalten. Zum Nachlesen auf der EU-Webseite "Bewerbungsverfahren für das Europäische Kulturerbe-Siegel" unter "Berichte"

Europäische Dimension der Stätte:

  • Bedeutung der Stätte für die Geschichte Europas oder beim Aufbau der EU sowie ihre Verbindung zu maßgeblichen europäischen Ereignissen, Persönlichkeiten oder Bewegungen
  • Bedeutung der Stätte für europäische Werte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität

Durchführung eines Projekts:

  • Aktivitäten für ein europäisches Publikum
  • Fokus auf junge Menschen

Verwaltung der Stätte:

  • Solides Management und Strukturen
  • Gute Besucher:innenfrastruktur und mehrsprachige Informationen
  • Kommunikations- und Tourismusstrategie
  • Vernetzung mit anderen Stätten

 

Ausgezeichnete Stätten

Insgesamt tragen 67 Stätten das Europäische Kulturerbe-Siegel, wie beispielsweise die Danziger Schiffswerft (2015), der Friedenspalast in Den Hague (2014) und Münster und Osnabrück – Stätten des Westfälischen Friedens (2015).

In Österreich gibt es bislang vier ausgezeichnete Institutionen:

Die Bewertung der EU-ExpertInnen-Jury kann in deren Berichten nachgelesen werden: