Europäisches Kulturerbe Siegel
Die Europäische Union zeichnet seit 2013 Stätten aus, die eine Symbolkraft für die gemeinsame Geschichte, Einigung und Identität Europas haben. Dazu zählen Denkmäler, Gedenkstätten, archäologische und industrielle Stätten, Kulturlandschaften, Kulturgüter oder immaterielles Kulturerbe. Das Siegel rückt Frieden, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität in den Fokus und schlägt von historischen Ereignissen eine Brücke in die Gegenwart.
Aktuell sind 67 Stätten EU-weit ausgezeichnet.
Stätten des Europäischen Kulturerbe-Siegels in Österreich sind Carnuntum (2014), die Hofburg Wien (2016) sowie die transnationalen Stätten Werkbundsiedlungen (2020) und die Zisterziensischen Kulturlandschaften (2024), an denen Österreich mit dem Stift Rein bei Graz und der Abtei Zwettl in Niederösterreich beteiligt ist.
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport ist für die nationale Ausschreibung und die Nominierung an die Europäische Kommission zuständig. Die Auswahl wird von einer europäischen Jury getroffen.
Hintergrund
Das Europäische Kulturerbe-Siegel wird in folgende Kategorien verliehen:
- einzelne Stätte
- nationale, thematische Stätte
Zusammenschluss mehrerer Stätten in Österreich, die auf das gleiche Thema fokussieren und sich gemeinsam bewerben - länderübergreifende Stätte
Zusammenschluss mehrerer Stätten in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten, die auf das gleiche Thema fokussieren und sich gemeinsam bewerben oder eine einzelne Stätte, die sich auf das Gebiet zweier EU-Mitgliedstaaten erstreckt.
Als wichtigster Leitsatz gilt: die Stätte muss von europäischer Bedeutung sein und das eingereichte Projekt soll sich an ein europäisches Publikum richten.
Die Auswahlkriterien sind im EU-Beschluss 1194/2011/EU geregelt und in den Leitlinien für Bewerberstätten näher erläutert.
Tipp: Die früheren Berichte der EU-Jury werden zur Lektüre empfohlen, da sie viele Hinweise für eine erfolgreiche Bewerbung erhalten. Zum Nachlesen auf der EU-Webseite "Bewerbungsverfahren für das Europäische Kulturerbe-Siegel" unter "Berichte"
Europäische Dimension der Stätte:
- Bedeutung der Stätte für die Geschichte Europas oder beim Aufbau der EU sowie ihre Verbindung zu maßgeblichen europäischen Ereignissen, Persönlichkeiten oder Bewegungen
- Bedeutung der Stätte für europäische Werte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität
Durchführung eines Projekts:
- Aktivitäten für ein europäisches Publikum
- Fokus auf junge Menschen
Verwaltung der Stätte:
- Solides Management und Strukturen
- Gute Besucher:innenfrastruktur und mehrsprachige Informationen
- Kommunikations- und Tourismusstrategie
- Vernetzung mit anderen Stätten
Ausgezeichnete Stätten
Insgesamt tragen 67 Stätten das Europäische Kulturerbe-Siegel, wie beispielsweise die Danziger Schiffswerft (2015), der Friedenspalast in Den Hague (2014) und Münster und Osnabrück – Stätten des Westfälischen Friedens (2015).
In Österreich gibt es bislang vier ausgezeichnete Institutionen:
- Zisterziensischen Kulturlandschaften, an denen Österreich mit dem Stift Rein bei Graz und der Abtei Zwettl in Niederösterreich beteiligt ist.
- Werkbundsiedlung Wien (2019) ist gemeinsam mit europäischen Partner*innen des „Netzwerks europäischer Werkbundsiedlungen 1927-1932“ ausgezeichnet.
- Archäologischer Park Carnuntum (2019)
- Hofburg Wien (2015)
Die Bewertung der EU-ExpertInnen-Jury kann in deren Berichten nachgelesen werden: