Europäisches Kulturerbe Siegel

Bild Landeszeughaus in Graz
© Landeszeughaus

Die Europäische Union zeichnet seit 2013 Stätten aus, die eine Symbolkraft für die gemeinsame Geschichte, Einigung und Identität Europas haben. Dazu zählen Denkmäler, Gedenkstätten, archäologische und industrielle Stätten, Kulturlandschaften, Kulturgüter oder immaterielles Kulturerbe. Das Siegel rückt Frieden, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität in den Fokus und schlägt von historischen Ereignissen eine Brücke in die Gegenwart.

Bisher wurden 80 Stätten EU-weit ausgezeichnet. Darunter befinden sich das Landeszeughaus in Graz (2026), die Hofburg Wien (2016), Carnuntum (2014) sowie die transnationalen Stätten Werkbundsiedlungen (2020) und die Zisterziensischen Kulturlandschaften (2024), an denen Österreich mit dem Stift Rein bei Graz und der Abtei Zwettl in Niederösterreich beteiligt ist.

Das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport ist für die nationale Ausschreibung und die Nominierung an die Europäische Kommission zuständig. Die finale Auswahl wird von einer europäischen Jury getroffen.

 

Auswahlrunde 2026/27: Bewerbung jetzt möglich

Kulturerbe-Stätten in Österreich sind ab sofort herzlich eingeladen, sich zu bewerben. Das Europäische Kulturerbe-Siegel wird in folgende Kategorien verliehen:

  • einzelne Stätte
  • nationale, thematische Stätte
    Zusammenschluss mehrerer Stätten in Österreich, die auf das gleiche Thema fokussieren.
  • länderübergreifende Stätte
    Zusammenschluss mehrerer Stätten in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten, die auf das gleiche Thema fokussieren oder eine einzelne Stätte, die sich auf das Gebiet zweier EU-Mitgliedstaaten erstreckt.

Der Auswahlprozess ist zweistufig; nach der nationalen Vorauswahl entscheidet eine EU-Jury über die Vergabe des Siegels.

Nationale Vorauswahl:

1. Bewerbung: Bewerberstätten reichen ein Kurzkonzept ein. Einreichfrist für das Kurzkonzept: 1. September 2026

2. Die eingereichten Konzepte werden von unabhängigen Fachleuten begutachtet. Ausgewählte Stätten werden eingeladen, ihre Konzepte zu einer kompletten Bewerbung auf Basis des von der Europäischen Kommission vorgegebenen Antragsformulars auszuarbeiten (Frist: 31.12.2026).

3. Die kompletten Bewerbungen werden wieder von der unabhängigen Fachjury beurteilt. Ihre Empfehlungen werden Vizekanzler Andreas Babler zur Entscheidung vorgelegt. Die Nominierung von maximal zwei Stätten gegenüber der Europäischen Kommission erfolgt am 1. März 2027.

Europäische Auswahl:

4. Alle nationalen Nominierungen werden durch eine EU-Jury bewertet. Die Entscheidung der EU-Jury, bei der max. eine Stätte pro Mitgliedstaat zur Auszeichnung empfohlen werden kann, soll Ende 2027 bekannt gegeben werden.

5. Die Verleihungszeremonie findet im Frühjahr 2028 in Brüssel statt.

Unterlagen und Formulare:

Einreichung:

  • Bewerbungsfrist für das Kurzkonzept ist der 1. September 2026.
  • Das ausgefüllte Bewerbungsformular ist der Abteilung IV/A/10 an international-kultur@bmwkms.gv.at zu übermitteln.

 

 

Hintergrund

© Carnuntum
© Carnuntum

Das Europäische Kulturerbe-Siegel wird in folgende Kategorien verliehen:

  • einzelne Stätte
  • nationale, thematische Stätte
    Zusammenschluss mehrerer Stätten in Österreich, die auf das gleiche Thema fokussieren und sich gemeinsam bewerben
  • länderübergreifende Stätte
    Zusammenschluss mehrerer Stätten in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten, die auf das gleiche Thema fokussieren und sich gemeinsam bewerben oder eine einzelne Stätte, die sich auf das Gebiet zweier EU-Mitgliedstaaten erstreckt.

Als wichtigster Leitsatz gilt: die Stätte muss von europäischer Bedeutung sein und das eingereichte Projekt soll sich an ein europäisches Publikum richten.

Die Auswahlkriterien sind im EU-Beschluss 1194/2011/EU geregelt und in den Leitlinien für Bewerberstätten näher erläutert.

Tipp: Die früheren Berichte der EU-Jury werden zur Lektüre empfohlen, da sie viele Hinweise für eine erfolgreiche Bewerbung enthalten (auf der EU-Webseite "Bewerbungsverfahren für das Europäische Kulturerbe-Siegel" unter "Berichte").

Europäische Dimension der Stätte:

  • Bedeutung der Stätte für die Geschichte Europas oder beim Aufbau der EU sowie ihre Verbindung zu maßgeblichen europäischen Ereignissen, Persönlichkeiten oder Bewegungen
  • Bedeutung der Stätte für europäische Werte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität

Durchführung eines Projekts:

  • Aktivitäten für ein europäisches Publikum
  • Fokus auf junge Menschen

Verwaltung der Stätte:

  • Solides Management und Strukturen
  • Gute Besucher:innenfrastruktur und mehrsprachige Informationen
  • Kommunikations- und Tourismusstrategie
  • Vernetzung mit anderen Stätten

 

Ausgezeichnete Stätten

Insgesamt tragen 80 Stätten das Europäische Kulturerbe-Siegel, wie beispielsweise die Danziger Schiffswerft, der Friedenspalast in Den Hague oder Münster und Osnabrück – Stätten des Westfälischen Friedens. Die Bewertung der EU-ExpertInnen-Jury kann in deren Berichten nachgelesen werden.

In Österreich gibt es bislang fünf ausgezeichnete Institutionen: