Europäisches Kulturerbe Siegel

Die Europäische Union zeichnet seit 2014 Stätten aus, die eine Symbolkraft für die gemeinsame Geschichte, Einigung und Identität Europas haben. Dazu zählen Denkmäler, Gedenkstätten, archäologische und industrielle Stätten, Kulturlandschaften, Kulturgüter oder immaterielles Kulturerbe. Das Siegel rückt europäische Errungenschaften und Werte wie Frieden, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität in den Fokus und schlägt von historischen Ereignissen eine Brücke in die Gegenwart.
Bislang wurden EU-weit 60 Stätten ausgezeichnet, darunter sind aus Österreich die Werkbundsiedlungen in Europa (2020), die Hofburg Wien (2016) und Carnuntum (2014).
Auswahlverfahren
Bewerberstätten können sich bewerben als:
- einzelne Stätte
- nationale, thematische Stätte
Zusammenschluss mehrerer Stätten in Österreich, die auf das gleiche Thema fokussieren und sich gemeinsam bewerben - länderübergreifende Stätte
Zusammenschluss mehrerer Stätten in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten, die auf das gleiche Thema fokussieren und sich gemeinsam bewerben oder eine einzelne Stätte, die sich auf das Gebiet zweier EU-Mitgliedstaaten erstreckt
Der Auswahlprozess ist zweistufig:
- Erste Auswahlstufe (nationale Vorauswahl):
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport führt die nationale Ausschreibung durch, die letzte Einreichfrist war am 31.12.2022. Die Anträge werden von unabhängigen Fachleuten begutachtet. Ihre Empfehlungen werden Staatssekretärin für Kunst und Kultur Andrea Mayer zur Entscheidung vorgelegt. Die Nominierung von maximal zwei Stätten gegenüber der Europäischen Kommission erfolgt am 1. März 2023. - Zweite Auswahlstufe (EU-weit):
Alle nationalen Nominierungen werden durch eine EU-Jury bewertet. Die Entscheidung der EU-Jury soll Ende 2023 bekannt gegeben werden. Dabei kann maximal eine Stätte pro Mitgliedstaat zur Auszeichnung empfohlen werden. Die Verleihungszeremonie in Brüssel findet im Frühjahr 2024 statt.
Auswahlkriterien

Die Auswahlkriterien sind im EU-Beschluss 1194/2011/EU geregelt und in den Leitlinien für Bewerberstätten näher erläutert. Als wichtigster Leitsatz gilt: die Stätte muss von europäischer Bedeutung sein und das eingereichte Projekt soll sich an ein europäisches Publikum richten.
Europäische Dimension der Stätte:
- Bedeutung der Stätte für die Geschichte Europas oder beim Aufbau der EU sowie ihre Verbindung zu maßgeblichen europäischen Ereignissen, Persönlichkeiten oder Bewegungen
- Bedeutung der Stätte für die Entwicklung gemeinsamer, europäischer Werte
Durchführung eines Projekts:
- Aktivitäten für ein Europäisches Publikum
- Fokus auf junge Menschen
Verwaltung der Stätte:
- Solides Management und Strukturen
- Gute Besucherinfrastruktur und mehrsprachige Informationen
- Kommunikations- und Tourismusstrategie
- Vernetzung mit anderen Stätten
Ausgezeichnete Stätten
Insgesamt tragen 60 Stätten das Europäische Kulturerbe-Siegel, beispielsweise:
- Werkbundsiedlungen in Europa, Deutschland, Polen, Tschechische Republik, Österreich (2020)
- Hofburg Wien, Österreich (2016)
- Archäologischer Park Carnuntum, Österreich (2014)
- Europaviertel Straßburg, Frankreich (2016)
- Schengen, Luxemburg (2017)
- Danziger Schiffswerft, Polen (2015)
- Münster und Osnabrück – Stätten des Westfälischen Friedens, Deutschland (2015)
- Robert Schuman Zentrum, Frankreich (2015)
- Akropolis, Griechenland (2015)
- Friedenspalast, Niederlande (2014)
- Ehemaliges Konzentrationslager Natzweiler und seine Außenlager, Frankreich und Deutschland (2017)
Die Bewertung der EU-ExpertInnen-Jury kann in deren Berichten nachgelesen werden:
Fotorechte: Pan Europäisches Picknick, Robert Schuman Zentrum, Camp Westerbrok, Danzinger Werft, EU-Parlament in Straßburg, Westfälischer Frieden - Münster und Osnabrück