Ratsschlussfolgerungen zur Änderung des Arbeitsplans für Kultur 2019-2022

Der unter österreichischem EU-Ratsvorsitz verabschiedete Arbeitsplan für Kultur 2019-2022 sieht fünf Prioritäten für die kulturpolitische Zusammenarbeit auf EU-Ebene vor: Nachhaltigkeit des Kulturerbes, Stärkung des sozialen Zusammenhalts durch Kultur, Förderung von europäischen KünstlerInnen und Werken, Geschlechtergleichstellung im Kulturbereich und internationale Kulturbeziehungen. Der Arbeitsplan umfasst rund 40 Maßnahmen zu ausgewählten Themen, wie beispielsweise Baukultur, Kultur in den Regionen, Publikum im digitalen Raum oder Anpassung an den Klimawandel im Bereich des Kulturerbes.

Bezugnehmend auf die Ratsentschließung zur kulturellen Dimension der nachhaltigen Entwicklung vom 21. November 2019 wurde der Arbeitsplan nun um zwei Maßnahmen ergänzt. Ende 2020 soll eine EU-ExpertInnengruppe eingesetzt werden, um sich über nationale Initiativen auszutauschen und die Europäische Kommission bei der Vorbereitung eines Aktionsplans zu Kultur und nachhaltiger Entwicklung (2022) zu unterstützen.

Download: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020XG0609(03)&from=DE

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