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Kulturerbe. Und jetzt? Die Bedeutung des Kulturerbes für die Gesellschaft

27. Januar 2016, 10:00 - 14:30 Uhr

Veranstaltungsort: Concordiaplatz 2, Saal Oscar, 1010 Wien

Veranstalter: Bundeskanzleramt in Kooperation mit der österreichischen kulturdokumentation


Das Bundeskanzleramt veranstaltete am 27. Jänner 2016 in Zusammenarbeit mit österreichische kulturdokumentation einen Workshop zum Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft, auf dem deren Bestandsaufnahme zum Faro Übereinkommen für Österreich präsentiert und mit VertreterInnen aus Kunst und Kultur, Verwaltung und Zivilgesellschaft erste Schritte zur Implementierung erörtert wurden.

 Beiträge und Positionen des Europarats (Claudia Luciani, Generaldirektion Demokratie) und des Bundesdenkmalamts (Barbara Neubauer, Präsidentin) steckten zunächst den Kontext ab, vor dem der erweiterte Kulturerbe-Begriff der Faro-Konvention diskutiert und dessen Bedeutung für die Gesellschaft erörtert wurde. Betont wurde die enge Bindung zwischen kulturellem Erbe, kultureller Teilhabe und nachhaltiger Entwicklung. Es wurde aufgezeigt, wie das materielle und immaterielle Kulturerbe zur Integration der ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Faktoren beitragen, die die Entwicklung bestimmen.

 

In vier "Tandems" zu den Themen "kulturelle Vielfalt", "Nachhaltigkeit", Kulturerbe und zeitgenössische Kunst" sowie "Digitalisierung" wurden anhand konkreter Kulturerbe-Projekte die Relevanz, die Möglichkeiten und Aktivitäten für Österreich diskutiert. Die Projektbeispiele Superar - Musikvermittlung für junge Menschen in Wien, Handwerkskunst im Bregenzerwald (Werkraum Bregenzerwald), Kino der Orte (Filmarchiv Austria) und CreativeCH (Creative Cooperation in Cultural Heritage, Salzburg Reserch) wurden von den etwa 90 BesucherInnen sehr positiv aufgenommen und intensiv diskutiert. Die Ergebnisse der Diskussionen sowie die Inputs und Positionen werden nun in die Bestandsaufnahme aufgenommen und eingearbeitet.

 

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(25.01.2016 17:00).