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Ausschreibung für Kooperationsprojekte 2018

18. Januar 2018


 

Die Ausschreibung zu den Kooperationsprojekten wurde am 18. September 2017 von der EACEA veröffentlicht.
zu den Antragsunterlagen

Einreichfrist: 18. Jänner 2018 um 12:00 Uhr

Der Creative Europe Desk Culture unterstützt Sie gerne bei der Einreichung und bietet Antragsworkshops (PIC-Registrierung, Formulare, Tipps etc.) sowie Antragschecks an.  

 

Welche Art von Projekten wird gefördert?
Transnationale Kooperationsprojekte, die Organisationen aus dem Kultur- oder Kreativbereich einbeziehen. Projektziele liegen in der Professionalisierung und Internationalisierung des Sektors.
Besonders wichtig ist das Thema Audience Development. Gute Ideen zur Publikumsentwicklung in Verbindung mit neuen und innovativen Möglichkeiten der Einbeziehung des Publikums sind gefragt. Besonderes Augenmerk liegt auf Kindern, jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen und unterrepräsentierten Gruppen. Unterstützt werden folgende Projekttypen:
  • „Kleine Projekte“: 1 Antragsteller und mind. 2 Partner
  • „Große Projekte“: 1 Antragsteller und mind. 5 Partner
 
Was sind die Ziele und Prioritäten?
Die Projekte stehen im Kontext. Ziel des EU-Programms Creative Europe ist die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und der Wettbewerbsfähigkeit. Kooperationsprojekte 2018 sollen einen Schwerpunkt auf maximal drei der fünf Prioritäten legen:
- Mobilität, interkultureller Dialog und soziale Inklusion
- Publikumsentwicklung
- Digitalisierung
- Neue Geschäftsmodelle
- Aus- und Weiterbildung.
 
Wer kann beantragen?
Organisationen aus dem Kunst-, Kultur-, und Kreativbereich, die zum Zeitpunkt der Einreichfrist bereits seit mind. zwei Jahren als juristische Personen bestehen. Sowohl Projektträger als auch Mitorganisatoren müssen ihren Sitz in teilnahmeberechtigten Ländern haben. Der Projektträger muss seit 2 Jahren in einer Rechtsform existieren.
 
Welche Länder können teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind aktuell die 28 EU-Mitgliedsstaaten, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Ukraine, Georgien und die Republik Moldau. Nicht-Mitgliedsländer müssen sog. Memoranda of Understanding mit der Europäischen Kommission unterzeichnen, damit ihre Kulturschaffenden als Antragsteller oder Mitorganisatoren teilnehmen zu können. Diese Abkommen müssen spätestens zum Zeitpunkt der Förderzusage durch die EK und EACEA unter Dach und Fach sein. Ein Überblick über den aktuellen Stand der teilnehmeberechtigten Länder ist der Website der Europäischen Kommission zu entnehmen.
 
Wie lange kann ein Projekt laufen?
Für beide Kategorien („kleine und große Projekte“) beträgt die Laufzeit max. 4 Jahre. Beginn der Aktivitäten:
  • „kleinen Projekte“: zwischen Mai und Dezember 2018
  • „große Projekte“: zwischen Juni und Dezember 2018
 
In welcher Höhe können EU-Zuschüsse beantragt werden?
  • „Kleine Projekte“: max. € 200.000, max. 60% der förderbaren Kosten
  • „Große Projekte“: max. € 2 Mio bzw. max. 50% der förderbaren Kosten

 

Gut zu wissen: Projektträger und Partner müssen sich entscheiden, ob sie ein Kooperationsprojekt 2018 oder ein Projekt aus Anlass des Europäischen Kulturerbejahres 2018 einreichen.

 

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