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Ausschreibung für Kooperationsprojekte 2019

11. Dezember 2018


 

Die Ausschreibung zu den Kooperationsprojekten wurde am 17. Oktober 2018 von der EACEA veröffentlicht.
zu den Antragsunterlagen

Einreichfrist: 11. Dezember 2018 um 12:00 Uhr

Der Creative Europe Desk Culture unterstützt Sie gerne bei der Einreichung und bietet Antragsworkshops (PIC-Registrierung, Formulare, Tipps etc.) sowie Antragschecks an.  

 

Welche Art von Projekten wird gefördert?
Transnationale Kooperationsprojekte, die Organisationen aus dem Kultur- oder Kreativbereich einbeziehen. Projektziele liegen in der Professionalisierung und Internationalisierung des Sektors.
Besonders wichtig ist das Thema Audience Development. Gute Ideen zur Publikumsentwicklung in Verbindung mit neuen und innovativen Möglichkeiten der Einbeziehung des Publikums sind gefragt. Besonderes Augenmerk liegt auf Kindern, jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen und unterrepräsentierten Gruppen. Unterstützt werden folgende Projekttypen:
  • „Kleine Projekte“: 1 Antragsteller und mind. 2 Partner
  • „Große Projekte“: 1 Antragsteller und mind. 5 Partner
 
Was sind die Ziele und Prioritäten?
Ziel des EU-Programms Creative Europe ist die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und der Wettbewerbsfähigkeit. Kooperationsprojekte 2019 stehen im Kontext der Neuen Agenda für Kultur und können einen Schwerpunkt auf  bis zu drei der fünf Prioritäten legen:
- Mobilität, Internationalisierung von Karrieren
- Publikumsentwicklung
- Capacity Building: Digitalisierung, Neue Geschäftsmodelle, Bildung, Ausbildung
- Interkultureller Dialog und soziale Integration von Migranten und Flüchtlingen
- Nachhaltigkeit des Europäischen Kulturerbejahres 2018: Stärkung des Bewußtseins für gemeinsame Europäische Geschichte und Werte
 
Wer kann beantragen?
Europäische Organisationen aus dem Kunst-, Kultur-, und Kreativbereich, die zum Zeitpunkt der Einreichfrist bereits seit mind. zwei Jahren als juristische Personen bestehen und deren Kernaktivität im Kreativ- und Kulturbereich liegt. Sowohl Projektträger als auch Mitorganisatoren müssen ihren Sitz in teilnahmeberechtigten Ländern haben. Der Projektträger muss seit 2 Jahren in einer Rechtsform existieren.
 
Welche Länder können teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind aktuell die 28 EU-Mitgliedsstaaten, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Norwegen, Island, Ukraine, Georgien, Armenien, die Republik Moldau und Tunesien. Nicht-Mitgliedsländer müssen sog. Memoranda of Understanding mit der Europäischen Kommission unterzeichnen, damit ihre Kulturschaffenden als Antragsteller oder Mitorganisatoren teilnehmen zu können. Diese Abkommen müssen spätestens zum Zeitpunkt der Förderzusage durch die EK und EACEA unter Dach und Fach sein. Ein Überblick über den aktuellen Stand der teilnehmeberechtigten Länder ist der Website der Europäischen Kommission zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass für den Fall des Austritts von Großbritannien die Zusammenarbeit mit Organisationen aus Großbritannien den Abschluss einer Vereinbarung zwischen Großbritannien und der EU voraussetzt.
 
Wie lange kann ein Projekt laufen?
Für beide Kategorien („kleine und große Projekte“) beträgt die Laufzeit max. 4 Jahre. Beginn der Aktivitäten:
  • „kleinen Projekte“: zwischen 1. September und 15. Dezember 2019
  • „große Projekte“: zwischen 1. September und 15. Dezember 2019
 
In welcher Höhe können EU-Zuschüsse beantragt werden?
  • „Kleine Projekte“: max. € 200.000, max. 60% der förderbaren Kosten
  • „Große Projekte“: max. € 2 Mio bzw. max. 50% der förderbaren Kosten

 

Gut zu wissen: Das Budget dieses Calls beträgt europaweit rd. € 44 Mio. Für "kleine Projekte" sind € 17,8 Mio vorgesehen (40% des Gesamtbudgets).  Davon sind 25% Projekten zur sozialen Integration von Migranten und Flüchtlingen vorgesehen. 

 

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