de_DE
Ausschreibung für literarische Übersetzungen
27. April 2016, 12:00 - 12:00 Uhr
Die EACEA hat eine Ausschreibung für literarische Übersetzungen veröffentlicht. Antragsberechtigt sind Verleger oder Verlagshäuser, sie seit mind. 2 Jahren bestehen. Gefördert werden Kosten für Übersetzung, Publikation, Verbreitung und Werbung für Bücher und eBooks. Eckpunkte der Ausschreibung:
Einreichfrist: 27. April 2016 um 12:00 Uhr
Laufzeit: max. 24 Monate
EU-Zuschuss: € 100.000 für ein Paket von 3 – 10 literarischen Werken inkl. Strategie für Übersetzung, Verbreitung und Bewerbung dieses „Pakets“
Förderquote: 50% der förderbaren Kosten
Projektstart: im Zeitraum Jänner – Februar 2017
Förderbare Sprachen:
- Ausgangs- und Zielsprachen müssen offizielle Sprachen der anerkannten Länder sein, Latein oder Griechisch
- Offizielle Sprachen müssen in der Verfassung oder einem Grundgesetz verankert sein
- Zielsprache muss die Muttersprache des Übersetzers sein
- Übersetzungen und Publikationen müssen grenzüberschreitende Dimension haben
- Förderbare Werke sind Bücher oder eBooks, die bereits veröffentlicht worden sind
- Literarische Werke von hoher Qualität, Romane, Kurzgeschichten, Poesie, Comics und Bücher für junge Menschen