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Ausschreibung für literarische Übersetzungen

27. April 2016, 12:00 - 12:00 Uhr


Die EACEA hat eine Ausschreibung für literarische Übersetzungen veröffentlicht. Antragsberechtigt sind Verleger oder Verlagshäuser, sie seit mind. 2 Jahren bestehen. Gefördert werden Kosten für Übersetzung, Publikation, Verbreitung und Werbung für Bücher und eBooks. Eckpunkte der Ausschreibung:

Einreichfrist: 27. April 2016 um 12:00 Uhr

Laufzeit: max. 24 Monate

EU-Zuschuss: € 100.000 für ein Paket von 3 – 10 literarischen Werken inkl. Strategie für Übersetzung, Verbreitung und Bewerbung dieses „Pakets“

Förderquote: 50% der förderbaren Kosten

Projektstart: im Zeitraum Jänner – Februar 2017

Förderbare Sprachen:

  • Ausgangs- und Zielsprachen müssen offizielle Sprachen der anerkannten Länder sein, Latein oder Griechisch
  • Offizielle Sprachen müssen in der Verfassung oder einem Grundgesetz verankert sein
  • Zielsprache muss die Muttersprache des Übersetzers sein
  • Übersetzungen und Publikationen müssen grenzüberschreitende Dimension haben
  • Förderbare Werke sind Bücher oder eBooks, die bereits veröffentlicht worden sind
  • Literarische Werke von hoher Qualität, Romane, Kurzgeschichten, Poesie, Comics und Bücher für junge Menschen

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