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Ausschreibung für Kooperationsprojekte 2017

23. November 2016


 

Die Ausschreibung zu den Kooperationsprojekten wurde am 27. September 2016 von der EACEA veröffentlicht.
zu den Antragsunterlagen

 Einreichfrist: 23. November 2016

Der Creative Europe Desk Culture unterstützt Sie gerne bei der Einreichung und bietet Antragsworkshops (PIC-Registrierung, Formulare, Tipps etc.) sowie Antragschecks an.  

 

Welche Art von Projekten wird gefördert?
Transnationale Kooperationsprojekte, die Organisationen aus dem Kultur- oder Kreativbereich einbeziehen. Projektziele liegen in der Professionalisierung und Internationalisierung des Sektors.
Besonders wichtig ist das Thema Audience Development. Gute Ideen zur Publikumsentwicklung in Verbindung mit neuen und innovativen Möglichkeiten der Einbeziehung des Publikums sind gefragt. Besonderes Augenmerk liegt auf Kindern, jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen und unterrepräsentierten Gruppen. Unterstützt werden zwei Projekttypen:
  • „Kleine Projekte“: 1 Antragsteller und mind. 2 Mitorganisatoren
  • „Große Projekte“: 1 Antragsteller und mind. 5 Mitorganisatoren
 
Wer kann beantragen?
Organisationen aus dem Kunst-, Kultur-, und Kreativbereich, die zum Zeitpunkt der Einreichfrist bereits seit mind. zwei Jahren als juristische Personen bestehen. Sowohl Projektträger als auch Mitorganisatoren müssen ihren Sitz in teilnahmeberechtigten Ländern haben.
 
Welche Länder können teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind aktuell die 28 EU-Mitgliedsstaaten, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Ukraine, Georgien und die Republik Moldau. Nicht-Mitgliedsländer müssen sog. Memoranda of Understanding mit der Europäischen Kommission unterzeichnen, damit ihre Kulturschaffenden als Antragsteller oder Mitorganisatoren teilnehmen zu können. Diese Abkommen müssen spätestens zum Zeitpunkt der Förderzusage durch die EK und EACEA unter Dach und Fach sein. Ein Überblick über den aktuellen Stand der teilnehmeberechtigten Länder ist der Website der Europäischen Kommission zu entnehmen.
 
Wie lange kann ein Projekt laufen?
Für beide Kategorien („kleine und große Projekte“) beträgt die Laufzeit max. 4 Jahre. Beginn der Aktivitäten:
  • „kleinen Projekte“: zwischen Mai und Dezember 2017
  • „große Projekte“: zwischen Juni und Dezember 2017
 
In welcher Höhe können EU-Zuschüsse beantragt werden?
  • „Kleine Projekte“: max. € 200.000, max. 60% der förderbaren Kosten
  • „Große Projekte“: max. € 2 Mio bzw. max. 50% der förderbaren Kosten
 

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