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CULTURE: Ausschreibung für literarische Übersetzungen 2022

31. Mai 2022


Die Ausschreibungsunterlagen für literarische Übersetzungen wurden am Funding and Tenders Portal veröffentlicht. Verlage oder Verlagsgruppen können Buchpakete von mehreren belletristischen Werken von europäischen Autor:innen zur Übersetzung von einer Amtssprache der am Programm teilnehmenden Länder in eine andere vorschlagen. Ziel dieser Förderung ist die möglichst weitreichende, länderübergreifende Verbreitung literarischer Werke, die mittels Übersetzung einer größeren europäischen Leser:innenschaft zugänglich gemacht werden. Gefragt ist ein strategisches Vorgehen bei Übersetzung, Verbreitung und Bewerbung.

Verlage können für die Übersetzung, Veröffentlichung und Promotion von Buchpaketen mit belletristischen Werken einen Förderzuschuss beantragen.

Es gibt zwei Projektkategorien:

  • Kategorie 1: Das Projekt wird von einer antragsberechtigten Organisation beantragt und durchgeführt.
  • Kategorie 2: Das Projekt wird von einem Konsortium aus mindestens zwei antragsberechtigten Organisationen beantragt und durchgeführt.

In beiden Kategorien gibt es drei verschiedene Projektgrößen:

  • Kleine Literaturprojekte: pro Projekt werden 5-10 belletristische Werke übersetzt, beworben und vertrieben, EU-Zuschuss: max. € 100.000
  • Mittlere Literaturprojekte: pro Projekt werden 11-20 belletristische Werke übersetzt, bewordben und vertrieben, EU-Zuschuss: max. € 200.000
  • Große Literaturprojekte: pro Projekt werden mindestens 21 belletristische Werke übersetzt, beworben und vertrieben, EU-Zuschuss: max. € 300.000

Das Budget für literarische Übersetzungsprojekte 2022 insgesamt beläuft sich auf € 5 Mio. Die EU-Kofinanzierungsrate beträgt 60%, Projekte haben eine Laufzeit von jeweils max. 36 Monaten.

 

Förderfähige Sprachen

  • Die Ausgangs- und die Zielsprache der übersetzten Werke müssen offiziell anerkannte Sprachen in den am Programm KREATIVES EUROPA KULTUR  teilnahmeberechtigten Ländern sein und
  • entweder die Ausgangs- oder die Zielsprache muss eine Sprache sein, die in den 27 EU-Ländern und den EFTA/EWR Ländern (Norwegen und Island) amtlich anerkannt ist
  • Übersetzungen aus dem Lateinischen oder Altgriechischen sind ebenfalls förderfähig

 

Förderfähige Werke

  • belletristische Werke von hohem literarischen Wert
  • Werke auf Papier, im digitalen Format (E-Books) und Hörbücher
  • das Werk wurde in der Originalsprache bereits veröffentlicht
  • das Werk wurde noch nicht in die Zielsprache übersetzt (Ausnahme: wenn eine neue Übersetzung gerechtfertigt ist)
  • die Autor:innen müssen Staatsbürger:innen oder Einwohner:innen eines teilnahmeberechtigten Landes sein
  • die Übersetzer:innen müssen Muttersprachler:innen der Zielsprache sein (Ausnahme: im Falle von weniger verbreiteten Sprachen mit gesonderter Begründung)

 

Folgende Übersetzungsprojekte haben Priorität:

  • Übersetzungen von weniger verbreiteten Sprachen ins Deutsche, Englische, Französische, Italienische und Spanische
  • Übersetzungen von bisher wenig vertretenen belletristischen Genres (Kinder- und Jugendliteratur, Poesie, Kurzgeschichten, Comics, Radio- und Theaterstücke)

 

Worum es auch geht:

  • Strategischer Vertrieb: Möglichst weitreichende länderübergreifende Verbreitung literarischer Werke von hoher Qualität, insbesondere durch neue Vertriebs- und Werbestrategien mit digitalen Mitteln
  • Strategische Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung des Zugangs zu europäischen literarischen Werken für ein möglichst großes Publikum
  • Wertschätzung des Übersetzer:innenberufs
  • stärkere Kooperation zwischen Autor:innen, Übersetzer:innen, Verlagen,Vertrieb, Buchhändler:innen, Festivals

Hinweis: Die Übersetzung von Sachbüchern ist NICHT förderfähig

Die EU-Expert:innengruppe für Mehrsprachigkeit und Übersetzung hat vor kurzem ihren Bericht über die Rolle von Übersetzer:innen in der Kultur- und Kreativbranche veröffentlicht und Empfehlungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der beruflichen Entwicklung von Übersetzern vorgelegt.

Die Ausschreibung für Literarische Übersetzungen wurde am Funding and Tenders Portal der Europäischen Kommission veröffentlicht. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Registrierung Ihrer Organisation im Funding and Tenders Portal und die Nominierung eines „LEAR“. Bitte entnehmen Sie der Website der EACEA das Manual sowie die notwendigen Schritte.

 

Einreichfrist: 31. Mai 2022 um 17:00 Uhr

 

 

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