de_DE

Culture Moves Europe Call: Künstlerresidenzen

16. Januar 2024


Culture Moves Europe: Zuschüsse für Gastinstitutionen

Der zweite Call für Künstler-Residenzen ist geöffnet. Bewerben als Gastgeber können sich kulturelle Organisationen, die regelmäßig künstlerische und kreative Aktivitäten organisieren oder/und solche, die die Kapazität haben, ein internationales künstlerisches und kulturelles Aufenthaltsprojekt durchzuführen.

Die Ausschreibung sieht eine finanzielle Unterstützung für Organisationen oder Einzelpersonen vor, die 1 – 5 internationale Künstler:innen oder Kulturakteure für ein Aufenthaltsprojekt aufnehmen möchten. Dieser Call richtet sich an Gastgeber, die in folgenden Bereichen tätig sind:

  • Architektur
  • kulturelles Erbe
  • Design und Modedesign
  • Literatur
  • Musik
  • Darstellende Künste
  • Bildende Kunst

Unterstützung erhalten sowohl die reisenden Künstler:innen oder Kulturakteure als auch die gastgebende Institution.

Das Bewerbungsverfahren gliedert sich in zwei Phasen:

  • die Auswahl der Gastgeber (16. Jänner – 05. März 2024)
  • die Bestätigung der von den Gastgebern ausgewählten eingeladenen Künstler:innen und Kulturakteure (05. März – 15. Juni 2024)

 

Kriterien für die Teilnahme

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie

  • ein Vertreter einer Organisation oder eine Person mit Rechtsstatus sein, die interessiert ist, ein Residenz-Projekt zu organisieren, in einem Creative Europe – Land registriert ist und dort seinen Sitz hat.
  • Aktivitäten im Zusammenhang mit mindestens einem der oben genannten Kunst- und Kulturbereichen organisieren
  • regelmäßig künstlerische und kulturelle Aktivitäten organisieren oder/und über die Kapazitäten (d. h. Räumlichkeiten, Dienstleistungen, Personal und Betreuung) verfügen, um ein künstlerisches und kulturelles Residenzprojekt durchzuführen
  • einen Mentor zur Begleitung während des Aufenthalts zur Verfügung stellen
  • mindestens einen und höchstens fünf Künstler:innen oder Kulturschaffende zur Teilnahme an dem Aufenthaltsprojekt einladen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in anderen Creative Europe – Ländern als der Gastgeber haben. Die Auswahl der Künstler:innen oder Kulturakteure kann in Rahmen eines „Open Calls“ oder auf Einladung erfolgen, sie muss zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht feststehen.

 

Dauer

  • Das Projekt dauert mindestens 22 Tage und maximal 300 Tage („Short term“: 22 – 60 Tage, „medium term“: 61 – 120 Tage, „long term“: 121 – 300 Tage)
  • Die aufgenommenen Personen sollten alle zur gleichen Zeit und für die gleiche Dauer an dem Aufenthaltsprojekt teilnehmen.
  • Das Residenzprojekt und der Aufenthalt der Einzelpersonen müssen ununterbrochen sein.
  • Jede aufgenommene Person muss in den Räumlichkeiten des Gastgebers anwesend sein und mindestens 70 % ihrer Zeit an ihrem Residenzprojekt arbeiten.

 

Pauschalsätze und Reporting

  • Pauschalsätze für die gastgebende Insitution: Per diems € 35,00/ Tag (Unterbringung, Mentor:in, Equipment)
  • Pauschalsätze für Künstler:innen und Kulturakteure betragen: Per diems € 25,00/ Tag, Reisekostenzuschuss: € 350,00 unter 5.000 km; € 700,00 über 5.000 km Distanz, diverse Top-ups
  • Details werden in einem Vertrag zwischen Gastgeber und Künstler:innen/ Kulturakteuren geregelt.
  • Der maximale Zuschuss beträgt € 55.000,00 (einschließlich Top-ups)
  • 30 Tage nach Ende des Residenzprojekts ist ein „Residency – Report“ an das Goethe Institut zu übermitteln.
  • Die Zahlung von 60% des EU-Zuschusses erfolgt binnen 30 Tagen nach Unterschrift des Förderungsvertrags; max. 40% werden nach Annahme des „Residency – Reports“ überwiesen.

 

Zeitplan für das Bewerbungsverfahren

Die Einreichfrist dieser zweiten Ausschreibung für Residency – Häuser endet am 16. Jänner 2024.

Auswahlergebnisse werden am 5. März 2024 mitgeteilt. In einer zweiten Bewerbungsphase, die von 5. März – 15. Juni 2024 läuft, müssen die sog. „Residency Info Cards“ (Online-Informationen zur Residenz und er ausgewählten Künstler:innen und Kulturakteure) übermittelt werden. Frühest möglicher Projektbeginn ist der 5. April 2024 und nicht vor Unterzeichnung der Förderungsvereinbarung mit dem Goethe Institut. Projektende ist der 31. Mai 2025.

Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Goethe Instituts. Für Neben Dokumenten (Nachweis des Rechtsstatus, künstlerisches Portfolio, CV des Mentors) Aus fünf Zielen „To explore“, „To create“, „To learn“, „To connect“ und „To transform“ (Bezug zur „New European Bauhaus“-Initiative) sind zwei Ziele auszuwählen.

Institutionen, die bereits in vorhergehenden Culture Moves Europe Calls sich beworben haben oder ausgewählt wurden, können sich im zweiten Call um ein Nachfolgeprojekt bewerben.

 

Inklusion und Nachhaltigkeit

Culture Moves Europe wird Menschen mit Behinderungen und Personen, die Kinder betreuen, besondere Unterstützung gewähren. Besondere Unterstützung wird auch denjenigen zuteil, die in die und aus den überseeischen Ländern und Gebieten sowie den Regionen in äußerster Randlage der EU reisen. Die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für Gastaufenthalte zielt darauf ab, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern und der geografischen Verteilung der Stipendiaten zu gewährleisten. Culture Moves Europe hat sich ebenfalls verpflichtet, nachhaltig und umweltbewusst zu arbeiten.

 

Jeden Freitag um 11:00 gibt es über den Facebook-Account des Goethe Instituts eine "Question Time": https://www.facebook.com/CultureMovesEurope/  

 

Weiterführende Links:

Website Culture Moves Europe

Zweiter Call zu Residencies

Frequently Asked Questions

Kontakt: culturemoveseurope@goethe.de

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Goethe-Instituts

 

 

 

« Zurück