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Europarat: Digitale Ausstellung Free to Create – Create to be Free - Einladung zur Beteiligung

15. Oktober 2021


Aus Anlass des 70. Jahrestages der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Verabschiedung des “Manifesto on the Freedom of the Expression of Arts and Culture in the Digital Era” hat der Europarat eine digitale Ausstellung zur Kunst- und Meinungsfreiheit lanciert. Jeder Mitgliedsstaat kann ein bis zwei Kunstwerke zur Ausstellung „Free to Create – Create To be Free“ beitragen. Die Kunstwerke werden für zumindest ein Jahr gezeigt und sind dann über ein Archiv weiterhin zugänglich. Das Copyright verbleibt bei der Künstlerin oder dem Künstler.

 

Ziele

  • Darstellung des Zusammenhangs zwischen Kunst und Kultur und Meinungsfreiheit als grund­legendes Menschenrecht und damit Hervorhebung der Rolle von Kunst, Kultur, Kulturerbe und Kreativität bei der Förderung der Menschenrechte und der Förderung demokratischer Werte in der Gesellschaft
  • Förderung des Verständnisses für verschiedene Perspektiven und der Vielfalt von kulturellen Ausdrucksformen
  • Anregung einer Debatte und Förderung des transnationalen Austauschs zum Thema Meinungs­freiheit
  • Wecken eines besseren Verständnisses für die Herausforderungen im Zusammenhang mit Meinungsfreiheit und den Menschenrechten in der heutigen Gesellschaft
  • Nutzung des Potenzials und der Möglichkeiten digitaler Technologien für innovative Kreationen, kreative Prozesse und neue Produktionen.

 

Die Ausstellung soll ein breites Publikum erreichen. Präsentiert wird sie einerseits an den Standorten des Europarates, andererseits in kulturellen Institutionen von interessierten Mitgliedsstaaten. Der Europarat verwendet die Online-Kunstwerke für gemeinnützige Zwecke auf seiner Website, den sozialen Medienkanälen und in seiner Kommunikationsstrategie.

Eingereicht werden können beispielsweise

  • Künstler- und Musikvideos
  • Dokumentation von Live-Aktionen oder Performances
  • Tondateien, Hörbücher oder literarische Texte
  • Zweidimensionale Kunstwerke (Fotografie, Gemälde, Zeichnungen, Druckgrafik, Cartoons etc)
  • Dreidimensionale Kunstwerke.

Die Auswahl erfolgt durch eine Jury des BMKÖS unter Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Organi­sationen. Die Anforderungen für die digitale Einreichung finden sich in den Exhibition Guidelines.

Einreichungen sind bis 15. Oktober 2021 möglich.

 

Weitere Informationen:

 

Kontakt und Einreichungen:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport

Abteilung IV/A/10: Europäische und internationale Kulturpolitik

Dr. Anna Steiner

Concordiaplatz 2, 1010 Wien

+43 1 71 606-851116

anna.steiner@bmkoes.gv.at

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