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CALL KULTUR: Kooperationsprojekte

07. Oktober 2015


Die Ausschreibung zu den Kooperationsprojekten  ist veröffentlicht!

Einreichfrist:7. Oktober 2015

Die Antragsunterlagen stehen auf der Website der EACEA zur Verfügung.

Der Creative Europe Desk Culture unterstützt Sie gerne bei der Einreichung und bietet Antragsworkshops (PIC-Registrierung, Formulare, Tipps etc.) sowie Antragschecks an.  

 

Was sind die Prioritäten und Themen von Creative Europe? 

Die großen Ziele von Creative Europe sind die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt sowie der Wettbewerbsfähigkeit. Creative Europe - Culture fördert Projekte im Bereich Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft. Die Ausschreibung gibt fünf Prioriäten vor, aus denen drei auszuwählen sind: Mobilität, Publikumsentwicklung, Digitalisierung, neue Geschäftsmodelle sowie Aus- und Weiterbildung.

Es ist ratsam, eine Projektidee mit einem aktuellen Thema zu verknüpfen, das von politischer und gesellschaftlicher Relevanz ist. Sie kann den großen Themen der Zeit oder einem kulturpolitisch aktuellen Thema folgen. Eine wichtige Informationsquelle sind die auf dieser Website im Bereich EU-Kulturpolitik verfügbaren Informationen zu aktuellen kulturpolitischen Entwicklungen. Auch die folgenden Dokumente geben wichtiges Hintergrundwissen:

 
 
Welche Art von Projekten wird gefördert?
Transnationale Kooperationsprojekte, die Organisationen aus dem Kultur- oder Kreativbereich einbeziehen. Projektziele liegen in der Professionalisierung und Internationalisierung des Sektors. Besonders wichtig ist das Thema Audience Development. Gute Ideen zur Publikumsentwicklung in Verbindung mit neuen und innovativen Möglichkeiten der Einbeziehung des Publikums sind gefragt. Besonderes Augenmerk liegt auf Kindern, jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen und unterrepräsentierten Gruppen. Unterstützt werden zwei Projekttypen:
  • „Kleine Projekte“: 1 Antragsteller und mind. 2 Mitorganisatoren
  • „Große Projekte“: 1 Antragsteller und mind. 5 Mitorganisatoren
 
Wer kann beantragen?
Organisationen aus dem Kunst-, Kultur-, und Kreativbereich, die zum Zeitpunkt der Einreichfrist bereits seit mind. zwei Jahren als juristische Personen bestehen. Sowohl Projektträger als auch Mitorganisatoren müssen ihren Sitz in teilnahmeberechtigten Ländern haben.
 
Welche Länder können teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind aktuell die 28 EU-Mitgliedsstaaten, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Albanien. Nicht-Mitgliedsländer müssen sog. Memoranda of Understanding mit der Europäischen Kommission unterzeichnen, damit ihre Kulturschaffenden als Antragsteller oder Mitorganisatoren teilnehmen zu können. Diese Abkommen müssen spätestens zum Zeitpunkt der Förderzusage durch die EK und EACEA unter Dach und Fach sein. Ein Überblick über den aktuellen Stand der teilnehmeberechtigten Länder ist der Website der Europäischen Kommission zu entnehmen.
 
Wie lange kann ein Projekt laufen?
Für beide Kategorien („kleine und große Projekte“) beträgt die Laufzeit max. 4 Jahre. Beginn der Aktivitäten:
  • „kleinen Projekte“:  zwischen Mai und Dezember 2016
  • „große Projekte“: zwischen Juni und Dezember 2016
 
In welcher Höhe können EU-Zuschüsse beantragt werden?
  • „Kleine Projekte“: max. € 200.000, max. 60% der förderbaren Kosten
  • „Große Projekte“: max. € 2 Mio bzw. max. 50% der förderbaren Kosten
 
Nach welchen Kriterien wird der Antrag bewertet?
Die Ausschreibungen, Antragsformulare und schließlich die Evaluierungsbögen der Juroren folgen einer Logik, die in den Vergabekriterien vorgegeben ist. Für die Konzeption des Antrags ist es ganz wichtig, auf die Fragen, die jedes Vergabekriterium vorgibt, einzugehen. Es gilt folgende Punkteschema:
 
Relevanz (Trägt der Antrag zu den Zielen und Prioritäten der Maßnahme bei?): 30 Punkte
Qualität des Inhalts und der Aktivitäten (Wie wird das Projekt umgesetzt?): 30 Punkte
Kommunikation und Verbreitung (Welcher Ansatz wird verfolgt?): 20 Punkte
Qualität der Partnerschaft: (Welche Qualität hat die Partnerschaft im Hinblick auf effektive Umsetzung und Nachhaltigkeit?): 20 Punkte
 
 
Gut zu wissen!
Eine Antragstellung ist nur noch mit vorheriger online-Registrierung auf dem neuen Participant Portal möglich. Registrierte Benutzer erhalten dort den sogenannten PIC, den Participant Identification Code. Eine Step-by-Step Anleitung ist auf der Website der EACEA verfügbar.
 

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