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Kultur - Kooperationsprojekte

01. Oktober 2014


Bis zum 1. Oktober 2014 können Kooperationsprojekte aus dem Kunst-, Kultur-, oder Kreativbereich eingereicht werden. Die Unterlagen sind auf der Website der EACEA veröffentlicht.
 
Was wird gefördert?
Transnationale Kooperationsprojekte, die Organisationen aus dem Kultur- oder Kreativbereich einbeziehen. Projektziele liegen in der Professionalisierung und Internationalisierung des Sektors und in der Förderung der Mobilität von Kulturschaffenden und Werken. Gute Ideen zur Publikumsentwicklung in Verbindung mit neuen und innovativen Möglichkeiten der Kommunikation mit dem Publikum sind gefragt. Besonderes Augenmerk liegt auf Kindern, jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen und unterrepräsentierten Gruppen. Unterstützt werden zwei Projekttypen:
  • „Kleine Projekte“: 1 Antragsteller und mind. 2 Mitorganisatoren
  • „Große Projekte“: 1 Antragsteller und mind. 5 Mitorganisatoren
 
Wer kann beantragen?
Organisationen aus dem Kunst-, Kultur-, und Kreativbereich, die zum Zeitpunkt der Einreichfrist bereits seit mind. zwei Jahren als juristische Personen bestehen. Sowohl Projektträger als auch Mitorganisatoren müssen ihren Sitz in teilnahmeberechtigten Ländern haben.
 
Welche Länder können teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind aktuell die 28 EU-Mitgliedsstaaten, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Albanien. Nicht-Mitgliedsländer müssen sog. Memoranda of Understanding mit der Europäischen Kommission unterzeichnen, damit ihre Kulturschaffenden als Antragsteller oder Mitorganisatoren teilnehmen zu können. Diese Abkommen müssen spätestens zum Zeitpunkt der Förderzusage durch die EK und EACEA unter Dach und Fach sein. Ein Überblick über den aktuellen Stand der teilnehmeberechtigten Länder ist der Website der Europäischen Kommission zu entnehmen.
 
Wie lange kann ein Projekt laufen?
Für beide Kategorien („kleine und große Projekte“) beträgt die Laufzeit max. 4 Jahre. Beginn der Aktivitäten:
  • „kleinen Projekte“:  zwischen Mai und Dezember 2015
  • „große Projekte“: zwischen Juni und Dezember 2015
 
In welcher Höhe können EU-Zuschüsse beantragt werden?
  • „Kleine Projekte“: max. € 200.000, max. 60% der förderbaren Kosten
  • „Große Projekte“: max. € 2 Mio bzw. max. 50% der förderbaren Kosten
 
Nach welchen Kriterien wird der Antrag bewertet?
Relevanz (Trägt der Antrag zu den Zielen und Prioritäten der Maßnahme bei?): 35 Punkte
Qualität des Inhalts und der Aktivitäten (Wie wird das Projekt umgesetzt?): 25 Punkte
Kommunikation und Verbreitung (Welcher Ansatz wird verfolgt?): 20 Punkte
Qualität der Partnerschaft: (Welche Qualität hat die Partnerschaft im Hinblick auf effektive Umsetzung und Nachhaltigkeit?): 20 Punkte
 
Gut zu wissen!
Eine Antragstellung ist nur noch mit vorheriger online-Registrierung auf dem neuen Participant Portal möglich. Registrierte Benutzer erhalten dort den sogenannten PIC, den Participant Identification Code. Eine Step-by-Step Anleitung ist auf der Website der EACEA verfügbar.
 

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