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Literarische Übersetzungen
29. Januar 2026
Der Förderbereich Literaturübersetzungen unterstützt die länderübergreifende Verbreitung literarischer Werke in Europa.
Im Mittelpunkt des Förderbereichs steht die Übersetzung, Bewerbung und Verbreitung von europäischen Werken. Übersetzt werden können belletristische Werke („works of fiction“) aller Genres.
Förderfähige Autor:innen der einzureichenden Werke müssen Staatsbürger:innen oder Einwohner:innen eines teilnahmeberechtigten Landes sein oder zum literarischen Erbe eines teilnahmeberechtigten Landes zählen.
Förderfähige Werke sind belletristische Werke von hohem literarischen Wert als Druckerzeugnis, als E-Book oder als Hörbuch. Nicht förderfähig sind Sachbücher oder wissenschaftliche Schriften. Darüber hinaus gilt zu beachten:
- Das Werk wurde zum Zeitpunkt der Öffnung des betreffenden Bewerbungszeitraums in der Originalsprache bereits veröffentlicht.
- Das Werk wurde noch nicht in die Zielsprache übersetzt (Ausnahme: wenn eine neue Übersetzung gerechtfertigt ist)
Die antragstellende Organisation muss eine juristische Person sein, z.B. Verlag oder Verlagshäuser. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Verlage oder Organisationen mit verlegerischer Tätigkeit müssen mindestens fünf Werke zur Übersetzung einreichen.
Im Rahmen der Ausschreibung für literarische Übersetzungen 2026 können Projekte bis 29. Jänner 2026 eingereicht werden: zur Ausschreibung
Zur Vorbereitung findet am 26. November 2025, 09:45 – 12:00 Uhr die Online Info Session „Circulation of European literary works” der EACEA statt: zur Anmeldung
Am 27. November 2025, 10:00 – 12:45 Uhr findet das Webinar der Creative Europe Desks Deutschland, Luxemburg, Liechtenstein und Österreich statt: zur Anmeldung
Best Practice Publikationen:
Creative Europe’s support to the book sector - Publications Office of the EU
Literary translations playbook - Publications Office of the EU