Europäische Kooperationsprojekte

Kooperationsprojekte fördern die europaweite Zusammenarbeit von im Kulturbereich tätigen Organisationen in Form von grenzüberschreitenden Projekten mit europäischem Mehrwert. Dies bedeutet, dass die Projektidee nur in Kooperation mit Partnern in verschiedenen europäischen Ländern sinnvoll umgesetzt werden kann. Der Antragsteller (Projektträger) und alle Partner leisten Beiträge zur Konzeption, Umsetzung und zur Finanzierung. Projekte sollen den Zielen und Prioritäten der Ausschreibung entsprechen, aktuelle Themen und Herausforderungen definieren und ansprechen und einen Beitrag zu deren Veränderung leisten. Gefördert wird kulturelles Programm, nicht aber Investitionen im Kulturbereich.

Für die Kooperationsprojekte sind drei Kategorien vorgesehen:

Kleine Kooperationsprojekte
- mind. 3 Partner
- EU-Zuschuss max. 200.000 Euro
- EU-Förderquote max. 80%
Mittlere Kooperationsprojekte
- mind. 5 Partner,
- EU-Zuschuss max. 1 Million Euro
- EU-Förderquote max. 70%
Große Kooperationsprojekte
- mind. 10 Partner
- EU-Zuschuss max. 2 Millionen Euro
- EU-Förderquote max. 60%

 

Der nächste Call für Europäische Kooperationsprojekte wird im Herbst 2024 veröffentlicht.

 

Am 14. November 2023 fand das Webinar "Europäische Kooperationsprojekte beantragen", das Schritt für Schritt die Antragstellung erklärt, statt. Die Aufzeichnung ist zur Information verfügbar: Link

Die Ausschreibungen werden am Funding and Tenders Portal ("FTOP") der Europäischen Kommission veröffentlicht. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Registrierung Ihrer Organisation im Funding and Tenders Portal mit einer "PIC - Nummer". Mit dieser kreieren Sie das Antragsformular. Eine Hilfestellung dafür gibt das Webinar "The Funding & Tenders Portal for beginners", bitte entnehmen Sie dieses sowie auch das Manual für das FTOP der Website der EACEA.